{"id":1251,"date":"2026-02-01T01:03:45","date_gmt":"2026-02-01T00:03:45","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/lieferantenkredit\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:58","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:58","slug":"lieferantenkredit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/lieferantenkredit\/","title":{"rendered":"Lieferantenkredit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Lieferantenkredit bezeichnet einen Zahlungsaufschub zwischen Lieferung und Kaufpreiszahlung. Er entsteht durch einger\u00e4umte Zahlungsziele im laufenden Gesch\u00e4ftsverkehr.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Lieferantenkredit ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung im Rahmen von Austauschvertr\u00e4gen. Er bezeichnet die zeitliche Verschiebung der Kaufpreisf\u00e4lligkeit nach Warenlieferung oder Leistungserbringung. Ein Lieferantenkredit liegt vor, wenn ein verbindliches Zahlungsziel nach Rechnungsstellung festgelegt ist. Voraussetzung ist eine bereits erf\u00fcllte Hauptleistung bei fortbestehender, gestundeter Zahlungspflicht des Abnehmers. Die Finanzierung erfolgt nicht durch Kapital\u00fcberlassung, sondern durch Dulden sp\u00e4terer Erf\u00fcllung der Geldschuld. Rechtsgrundlage bildet das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch, insbesondere \u00a7 488 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB), im Wege der Kreditdefinition. Der Lieferantenkredit ist regelm\u00e4\u00dfig kurzfristig ausgestaltet und betragsm\u00e4\u00dfig an den Waren- oder Leistungswert gebunden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gew\u00e4hrung besteht nicht und ergibt sich ausschlie\u00dflich aus vertraglicher Gestaltung. Er ist von Bankdarlehen abzugrenzen, da keine Auszahlung liquider Mittel erfolgt. Lieferantenkredit dient in der Praxis der Liquidit\u00e4tssteuerung und Absatzf\u00f6rderung im unternehmerischen Gesch\u00e4ftsverkehr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Lieferantenkredit bezeichnet einen Zahlungsaufschub zwischen Lieferung und Kaufpreiszahlung. Er entsteht durch einger\u00e4umte Zahlungsziele im laufenden Gesch\u00e4ftsverkehr. Definition Lieferantenkredit ist ein finanzwirtschaftlicher Begriff der kurzfristigen Unternehmensfinanzierung im Rahmen von Austauschvertr\u00e4gen. Er bezeichnet die zeitliche Verschiebung der Kaufpreisf\u00e4lligkeit nach Warenlieferung oder Leistungserbringung. Ein Lieferantenkredit liegt vor, wenn ein verbindliches Zahlungsziel nach Rechnungsstellung festgelegt ist. Voraussetzung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1251","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1251","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1251\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9974,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1251\/revisions\/9974"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1251"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1251"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1251"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}