{"id":1265,"date":"2026-02-01T01:03:45","date_gmt":"2026-02-01T00:03:45","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/lohnersatzleistungen\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:58","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:58","slug":"lohnersatzleistungen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/lohnersatzleistungen\/","title":{"rendered":"Lohnersatzleistungen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Lohnersatzleistungen gleichen den vor\u00fcbergehenden Wegfall von Arbeitsentgelt aus. Sie sichern Einkommen bei gesetzlich anerkannten Ausfallzeiten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Lohnersatzleistungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Geldleistungen zum teilweisen Ersatz weggefallenen Arbeitsentgelts bei sozialrechtlich anerkannten Unterbrechungen der Erwerbst\u00e4tigkeit. Lohnersatzleistungen werden gew\u00e4hrt, wenn eine Entgeltzahlung wegen Krankheit, Elternschaft, Arbeitslosigkeit oder vergleichbarer Tatbest\u00e4nde entf\u00e4llt. Voraussetzung ist, dass der Entgeltausfall nicht vom Arbeitgeber auszugleichen ist und ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch besteht. Die Leistungen werden regelm\u00e4\u00dfig von Tr\u00e4gern der Sozialversicherung erbracht und bemessen sich am vorherigen Arbeitsentgelt. Rechtsgrundlagen finden sich insbesondere im Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) und im Sozialgesetzbuch F\u00fcnftes Buch (SGB V). Lohnersatzleistungen begr\u00fcnden keinen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Abzugrenzen sind Lohnersatzleistungen von der Entgeltfortzahlung im bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis. In der Praxis sichern Lohnersatzleistungen die wirtschaftliche Existenz w\u00e4hrend vor\u00fcbergehender Erwerbsausf\u00e4lle.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Lohnersatzleistungen gleichen den vor\u00fcbergehenden Wegfall von Arbeitsentgelt aus. Sie sichern Einkommen bei gesetzlich anerkannten Ausfallzeiten. Definition Lohnersatzleistungen sind ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen Geldleistungen zum teilweisen Ersatz weggefallenen Arbeitsentgelts bei sozialrechtlich anerkannten Unterbrechungen der Erwerbst\u00e4tigkeit. Lohnersatzleistungen werden gew\u00e4hrt, wenn eine Entgeltzahlung wegen Krankheit, Elternschaft, Arbeitslosigkeit oder vergleichbarer Tatbest\u00e4nde entf\u00e4llt. Voraussetzung ist, dass der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1265","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1265","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1265\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9988,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1265\/revisions\/9988"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1265"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1265"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1265"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}