{"id":1267,"date":"2026-02-01T01:03:46","date_gmt":"2026-02-01T00:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/lohnfortzahlung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:58","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:58","slug":"lohnfortzahlung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/lohnfortzahlung\/","title":{"rendered":"Lohnfortzahlung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Lohnfortzahlung sichert die Entgeltzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit oder gesetzlichen Feiertagen. Sie wirkt zeitlich begrenzt und folgt festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Lohnfortzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesetzlich geregelter Entgeltzahlung trotz fehlender Arbeitsleistung. Sie bezeichnet die fortlaufende Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit oder Feiertagen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn unverschuldete Arbeitsunf\u00e4higkeit vorliegt und das Arbeitsverh\u00e4ltnis mindestens vier Wochen bestanden hat. Die fortzuzahlende Verg\u00fctung entspricht dem Arbeitsentgelt der ma\u00dfgebenden regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitszeit des Arbeitnehmers. Rechtsgrundlage sind das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) nach \u00a7 3 EFZG sowie \u00a7 2 EFZG. Anzeigepflichten und Nachweise richten sich erg\u00e4nzend nach \u00a7 5 EFZG bei Arbeitsunf\u00e4higkeit. Die Leistungsdauer ist auf sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage je Verhinderungsfall begrenzt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Lohnfortzahlung \u00fcber sechs Wochen hinaus besteht nicht grunds\u00e4tzlich. Sie ist vom Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung nach Ablauf der Entgeltzahlung klar abzugrenzen. Die Lohnfortzahlung steuert Entgeltabrechnung, Meldepflichten und Leistungs\u00fcbergang zur Krankenkasse im laufenden Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Lohnfortzahlung sichert die Entgeltzahlung bei krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit oder gesetzlichen Feiertagen. Sie wirkt zeitlich begrenzt und folgt festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen. Definition Lohnfortzahlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit gesetzlich geregelter Entgeltzahlung trotz fehlender Arbeitsleistung. Sie bezeichnet die fortlaufende Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber bei krankheitsbedingter Arbeitsunf\u00e4higkeit oder Feiertagen. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1267","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1267","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1267\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9990,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1267\/revisions\/9990"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1267"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1267"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1267"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}