{"id":1268,"date":"2026-02-01T01:03:46","date_gmt":"2026-02-01T00:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/lohnkostenzuschuss\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:58","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:58","slug":"lohnkostenzuschuss","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/lohnkostenzuschuss\/","title":{"rendered":"Lohnkostenzuschuss"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Lohnkostenzuschuss unterst\u00fctzt die Finanzierung von Arbeitsentgelt bei gef\u00f6rderter Besch\u00e4ftigung. Er wird zeitlich befristet gew\u00e4hrt und erg\u00e4nzt bestehende Arbeitsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Lohnkostenzuschuss ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur teilweisen Finanzierung von Arbeitsentgelt bei gef\u00f6rderter Besch\u00e4ftigung. Er bezeichnet eine \u00f6ffentliche Geldleistung, die zur Minderung der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnkosten eingesetzt wird. Der Lohnkostenzuschuss liegt vor, wenn eine staatliche Stelle eine zweckgebundene Zahlung f\u00fcr ein bestehendes Arbeitsverh\u00e4ltnis festlegt. Voraussetzung ist regelm\u00e4\u00dfig das Vorliegen arbeitsmarktpolitisch bestimmter F\u00f6rdertatbest\u00e4nde bei Arbeitnehmern oder Arbeitgebern. Die F\u00f6rderung ist zeitlich befristet und in ihrer H\u00f6he gesetzlich oder durch Bewilligungsbescheid bestimmt. Rechtsgrundlagen sind das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, SGB II, insbesondere \u00a7\u00a7 16e und 16i SGB II. Ein Anspruch auf Gew\u00e4hrung eines Lohnkostenzuschusses besteht nicht kraft Gesetzes. Er ist von arbeitsvertraglichen Verg\u00fctungsanspr\u00fcchen unabh\u00e4ngig und nicht mit Entgeltfortzahlung gleichzusetzen. Der Lohnkostenzuschuss beeinflusst die Abrechnung des Arbeitsentgelts sowie Melde- und Nachweispflichten im gef\u00f6rderten Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Lohnkostenzuschuss unterst\u00fctzt die Finanzierung von Arbeitsentgelt bei gef\u00f6rderter Besch\u00e4ftigung. Er wird zeitlich befristet gew\u00e4hrt und erg\u00e4nzt bestehende Arbeitsverh\u00e4ltnisse. Definition Lohnkostenzuschuss ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur teilweisen Finanzierung von Arbeitsentgelt bei gef\u00f6rderter Besch\u00e4ftigung. Er bezeichnet eine \u00f6ffentliche Geldleistung, die zur Minderung der vom Arbeitgeber zu tragenden Lohnkosten eingesetzt wird. Der Lohnkostenzuschuss liegt vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1268","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1268","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1268\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9991,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1268\/revisions\/9991"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1268"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1268"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1268"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}