{"id":1269,"date":"2026-02-01T01:03:46","date_gmt":"2026-02-01T00:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/lohnnebenkosten\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:58","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:58","slug":"lohnnebenkosten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/lohnnebenkosten\/","title":{"rendered":"Lohnnebenkosten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Lohnnebenkosten entstehen zus\u00e4tzlich zum Arbeitsentgelt bei bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Sie betreffen indirekte Kosten der Besch\u00e4ftigung und wirken sich auf betriebliche Gesamtkosten aus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Lohnnebenkosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kosten aus abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen resultierenden. Er bezeichnet indirekte Arbeitskosten, die neben dem Bruttoarbeitsentgelt durch Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern entstehen. Zu den Lohnnebenkosten z\u00e4hlen insbesondere gesetzliche Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge sowie weitere gesetzlich oder vertraglich veranlasste Aufwendungen. Tatbestandlich sind sie gegeben, wenn aufgrund eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses beitrags- oder aufwandsbezogene Zahlungspflichten ausgel\u00f6st sind. Die Kostenlast trifft den Arbeitgeber unabh\u00e4ngig davon, ob die Betr\u00e4ge dem Arbeitnehmer unmittelbar ausgezahlt werden. Lohnnebenkosten sind nicht mit dem Nettolohn oder steuerlichen Abz\u00fcgen des Arbeitnehmers gleichzusetzen. Eine eigenst\u00e4ndige Verg\u00fctungspflicht gegen\u00fcber dem Arbeitnehmer wird durch diese Kostenposition nicht begr\u00fcndet. In der betrieblichen Praxis beeinflussen Lohnnebenkosten Kalkulationen, Personalentscheidungen und laufende Kostenplanung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Lohnnebenkosten entstehen zus\u00e4tzlich zum Arbeitsentgelt bei bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnissen. Sie betreffen indirekte Kosten der Besch\u00e4ftigung und wirken sich auf betriebliche Gesamtkosten aus. Definition Lohnnebenkosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff f\u00fcr zus\u00e4tzliche Kosten aus abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnissen resultierenden. Er bezeichnet indirekte Arbeitskosten, die neben dem Bruttoarbeitsentgelt durch Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern entstehen. Zu den Lohnnebenkosten z\u00e4hlen insbesondere gesetzliche [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1269","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1269","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1269\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9992,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1269\/revisions\/9992"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1269"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1269"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1269"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}