{"id":1272,"date":"2026-02-01T01:03:46","date_gmt":"2026-02-01T00:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/lohnsteuer\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:58","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:58","slug":"lohnsteuer","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/lohnsteuer\/","title":{"rendered":"Lohnsteuer"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Lohnsteuer ist die vom Arbeitslohn einbehaltene Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber berechnet und abgef\u00fchrt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Lohnsteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Sie erfasst Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit und wird unmittelbar beim Zufluss des Arbeitsentgelts erhoben. Lohnsteuer liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Steuerbetrag vom Bruttoarbeitslohn einbeh\u00e4lt und an die Finanzverwaltung abf\u00fchrt. Schuldner der Steuer ist der Arbeitnehmer, w\u00e4hrend der Arbeitgeber die Einbehaltung und Abf\u00fchrung schuldet. Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt anhand gesetzlich festgelegter Lohnsteuerabzugsmerkmale und Steuertabellen. Ma\u00dfgeblich sind insbesondere die Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG), vor allem \u00a7\u00a7 38 ff. EStG. Die einbehaltene Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung auf die endg\u00fcltige Einkommensteuerschuld dar. Eine eigenst\u00e4ndige Steuerart wird durch die Lohnsteuer nicht begr\u00fcndet. Die Lohnsteuer ist von der Veranlagung zur Einkommensteuer abzugrenzen, bei der die endg\u00fcltige Steuerschuld festgestellt wird. Lohnsteuer ist praxisrelevant f\u00fcr die monatliche Entgeltabrechnung und die steuerliche Haftung des Arbeitgebers.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Lohnsteuer ist die vom Arbeitslohn einbehaltene Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitgeber berechnet und abgef\u00fchrt. Definition Lohnsteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung der Erhebungsform der Einkommensteuer auf Arbeitslohn. Sie erfasst Eink\u00fcnfte aus nichtselbstst\u00e4ndiger Arbeit und wird unmittelbar beim Zufluss des Arbeitsentgelts erhoben. Lohnsteuer liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Steuerbetrag vom [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1272","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1272","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1272\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":9995,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1272\/revisions\/9995"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1272"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1272"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1272"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}