{"id":128,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitgeberverband\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:22","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:22","slug":"arbeitgeberverband","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitgeberverband\/","title":{"rendered":"Arbeitgeberverband"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Arbeitgeberverband b\u00fcndelt kollektive Interessen von Arbeitgebern im Arbeits- und Tarifrecht. Er handelt insbesondere gegen\u00fcber Gewerkschaften und im politischen Raum.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitgeberverband ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur kollektiven Interessenvertretung von Arbeitgebern gegen\u00fcber Gewerkschaften. Der Arbeitgeberverband ist eine Vereinigung rechtlich selbstst\u00e4ndiger Arbeitgeber mit dauerhaft angelegter Organisationsstruktur. Ein Arbeitgeberverband liegt vor, wenn Mitgliedschaft, Zweck und Vertretungsbefugnis organisatorisch festgelegt sind. Der Arbeitgeberverband kann Tarifvertr\u00e4ge abschlie\u00dfen und arbeitsrechtliche Positionen seiner Mitglieder einheitlich b\u00fcndeln. Dar\u00fcber hinaus koordiniert er politische Interessen und wirkt an arbeitsmarktbezogener Willensbildung mit. Die Mitgliedschaft begr\u00fcndet Mitwirkungsrechte innerhalb der Verbandsorgane nach den jeweiligen Satzungen der Organisation. Tariff\u00e4higkeit ergibt sich aus dem Tarifvertragsgesetz, insbesondere aus Paragraph zwei Absatz eins TVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Mitgliedschaft oder zur Tarifbindung besteht nicht f\u00fcr Arbeitgeber. Abzugrenzen ist die Verbandsstruktur von einzelnen Arbeitgebern, die Tarifvertr\u00e4ge ohne Verband abschlie\u00dfen. In der Praxis beeinflusst die Verbandszugeh\u00f6rigkeit die kollektive Arbeitsbeziehung und die tarifliche Ordnung erheblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Arbeitgeberverband b\u00fcndelt kollektive Interessen von Arbeitgebern im Arbeits- und Tarifrecht. Er handelt insbesondere gegen\u00fcber Gewerkschaften und im politischen Raum. Definition Arbeitgeberverband ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur kollektiven Interessenvertretung von Arbeitgebern gegen\u00fcber Gewerkschaften. Der Arbeitgeberverband ist eine Vereinigung rechtlich selbstst\u00e4ndiger Arbeitgeber mit dauerhaft angelegter Organisationsstruktur. Ein Arbeitgeberverband liegt vor, wenn Mitgliedschaft, Zweck und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-128","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/128","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/128\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8831,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/128\/revisions\/8831"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=128"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=128"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=128"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}