{"id":1286,"date":"2026-02-01T01:03:46","date_gmt":"2026-02-01T00:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/maklerprovision\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:59","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:59","slug":"maklerprovision","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/maklerprovision\/","title":{"rendered":"Maklerprovision"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Maklerprovision ist die erfolgsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung f\u00fcr eine Maklert\u00e4tigkeit. Sie entsteht nur bei wirksamem Vertragsschluss.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Maklerprovision ist ein zivilrechtlicher Begriff. Maklerprovision bezeichnet die vertraglich geschuldete Verg\u00fctung f\u00fcr den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrages. Sie entsteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und ein Hauptvertrag tats\u00e4chlich zustande kommt. Voraussetzung ist eine kausale Maklerleistung, die f\u00fcr den Vertragsschluss objektiv miturs\u00e4chlich war. Die Identit\u00e4t zwischen dem nachgewiesenen und dem abgeschlossenen Hauptvertrag muss gewahrt sein. Die Anspruchsentstehung richtet sich nach den \u00a7\u00a7 652 bis 656 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB). Die H\u00f6he der Maklerprovision ergibt sich aus Vereinbarung oder mangels Abrede aus der \u00fcblichen Verg\u00fctung. Gesetzliche Sonderregelungen bestehen insbesondere bei Wohnraummiete und bestimmten Immobilienkaufvertr\u00e4gen. Die Maklerprovision entsteht nicht bei fehlendem oder unwirksamem Hauptvertrag. Sie ist von sonstigen Verg\u00fctungsanspr\u00fcchen f\u00fcr Beratungs- oder Verwaltungst\u00e4tigkeiten abzugrenzen. In der Praxis ist die Maklerprovision zentraler Bestandteil der wirtschaftlichen Abwicklung von Vermittlungsgesch\u00e4ften.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Maklerprovision ist die erfolgsabh\u00e4ngige Verg\u00fctung f\u00fcr eine Maklert\u00e4tigkeit. Sie entsteht nur bei wirksamem Vertragsschluss. Definition Maklerprovision ist ein zivilrechtlicher Begriff. Maklerprovision bezeichnet die vertraglich geschuldete Verg\u00fctung f\u00fcr den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrages. Sie entsteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag besteht und ein Hauptvertrag tats\u00e4chlich zustande kommt. Voraussetzung ist eine kausale [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1286","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1286","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1286\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10009,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1286\/revisions\/10009"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1286"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1286"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1286"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}