{"id":1307,"date":"2026-02-01T01:03:46","date_gmt":"2026-02-01T00:03:46","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/massenentlassung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:59","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:59","slug":"massenentlassung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/massenentlassung\/","title":{"rendered":"Massenentlassung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Massenentlassung bezeichnet die arbeitgeberseitige Beendigung vieler Arbeitsverh\u00e4ltnisse innerhalb kurzer Zeit. Sie l\u00f6st besondere Anzeige- und Konsultationspflichten aus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Massenentlassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff f\u00fcr anzeigepflichtige Entlassungen nach gesetzlich festgelegten Schwellenwerten. Er bezeichnet die arbeitgeberseitige Beendigung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsverh\u00e4ltnissen innerhalb von 30 Kalendertagen. Eine Massenentlassung liegt vor, wenn die Anzahl der Entlassungen die betriebsgr\u00f6\u00dfenabh\u00e4ngigen Schwellen des K\u00fcndigungsschutzgesetzes \u00fcberschreitet. Den K\u00fcndigungen stehen andere vom Arbeitgeber veranlasste Beendigungen des Arbeitsverh\u00e4ltnisses gleich. Voraussetzung ist die vorherige schriftliche Anzeige bei der Agentur f\u00fcr Arbeit sowie gegebenenfalls die Durchf\u00fchrung eines Konsultationsverfahrens. Rechtsgrundlage ist \u00a7 17 K\u00fcndigungsschutzgesetz (KSchG) in Verbindung mit \u00a7 18 KSchG. Die Anzeige setzt eine gesetzliche Sperrfrist f\u00fcr die Wirksamkeit der Entlassungen in Gang. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung wird durch die Massenentlassung nicht begr\u00fcndet. Massenentlassung ist von einer einzelnen betriebsbedingten K\u00fcndigung ohne Anzeige- und Schwellenbezug abzugrenzen. In der Praxis strukturiert der Begriff kollektive K\u00fcndigungsverfahren und die Beteiligung der Arbeitsverwaltung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Massenentlassung bezeichnet die arbeitgeberseitige Beendigung vieler Arbeitsverh\u00e4ltnisse innerhalb kurzer Zeit. Sie l\u00f6st besondere Anzeige- und Konsultationspflichten aus. Definition Massenentlassung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff f\u00fcr anzeigepflichtige Entlassungen nach gesetzlich festgelegten Schwellenwerten. Er bezeichnet die arbeitgeberseitige Beendigung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsverh\u00e4ltnissen innerhalb von 30 Kalendertagen. Eine Massenentlassung liegt vor, wenn die Anzahl der Entlassungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1307","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1307","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1307\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10031,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1307\/revisions\/10031"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1307"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1307"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1307"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}