{"id":1319,"date":"2026-02-01T01:03:47","date_gmt":"2026-02-01T00:03:47","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/mehrheitswahl\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:00","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:00","slug":"mehrheitswahl","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/mehrheitswahl\/","title":{"rendered":"Mehrheitswahl"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Mehrheitswahl ist ein personenbezogener Wahlmodus im Betriebsverfassungsrecht. Sie kommt bei bestimmten gesetzlichen Konstellationen anstelle der Listenwahl zur Anwendung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Mehrheitswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Wahlmodus, bei dem die wahlberechtigten Personen einzelne Kandidaten unmittelbar w\u00e4hlen. Die Mehrheitswahl liegt vor, wenn die Stimmen nicht Listen, sondern konkret benannten Bewerbern zugeordnet sind. Gew\u00e4hlt sind diejenigen Bewerber, die im jeweiligen Wahlgang die h\u00f6chste Stimmenzahl erhalten. Voraussetzung ist, dass entweder nur ein Wahlvorschlag vorliegt oder ein gesetzlich vorgesehenes Wahlverfahren Anwendung findet. Die Stimmenabgabe erfolgt personenbezogen und unabh\u00e4ngig von prozentualen Stimmenanteilen anderer Bewerber. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere \u00a7 14 Abs. 2 BetrVG. Die Mehrheitswahl begr\u00fcndet kein eigenst\u00e4ndiges Wahlrecht au\u00dferhalb der gesetzlich bestimmten Anwendungsf\u00e4lle. Sie ist von der Verh\u00e4ltniswahl abzugrenzen, bei der Mandate nach dem Stimmenanteil von Vorschlagslisten verteilt werden. In der betrieblichen Praxis bestimmt die Mehrheitswahl die Zusammensetzung betrieblicher Interessenvertretungen bei vereinfachten oder einvorschl\u00e4gigen Wahlen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Mehrheitswahl ist ein personenbezogener Wahlmodus im Betriebsverfassungsrecht. Sie kommt bei bestimmten gesetzlichen Konstellationen anstelle der Listenwahl zur Anwendung. Definition Mehrheitswahl ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Wahlmodus, bei dem die wahlberechtigten Personen einzelne Kandidaten unmittelbar w\u00e4hlen. Die Mehrheitswahl liegt vor, wenn die Stimmen nicht Listen, sondern konkret benannten Bewerbern zugeordnet sind. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1319","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1319","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1319\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10043,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1319\/revisions\/10043"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1319"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1319"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1319"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}