{"id":1323,"date":"2026-02-01T01:03:47","date_gmt":"2026-02-01T00:03:47","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/meinungsfreiheit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:00","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:00","slug":"meinungsfreiheit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/meinungsfreiheit\/","title":{"rendered":"Meinungsfreiheit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Meinungsfreiheit sch\u00fctzt das \u00c4u\u00dfern und Verbreiten von Meinungen in Wort, Schrift und Bild. Sie gilt auch im Arbeitsverh\u00e4ltnis, jedoch nicht schrankenlos.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Meinungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das Grundrecht, Meinungen frei zu bilden, zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten. Die Meinungsfreiheit umfasst Werturteile sowie Tatsachenbehauptungen, soweit sie der Meinungsbildung dienen. Gesch\u00fctzt ist sowohl der Inhalt als auch die Form der Meinungs\u00e4u\u00dferung unabh\u00e4ngig vom Kommunikationsmittel. Voraussetzung ist, dass es sich nicht um bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen handelt. Im Arbeitsverh\u00e4ltnis wirkt die Meinungsfreiheit mittelbar \u00fcber die arbeitsvertraglichen Pflichten. Rechtsgrundlage ist das Grundgesetz, Grundgesetz (GG), insbesondere Art. 5 Abs. 1 GG. Die Meinungsfreiheit unterliegt den Schranken der allgemeinen Gesetze, des Jugendschutzes und der pers\u00f6nlichen Ehre. Sie begr\u00fcndet keinen Anspruch auf folgenlose \u00c4u\u00dferungen in jedem betrieblichen Kontext. Sie ist von der Schm\u00e4hkritik abzugrenzen, bei der die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. In der Praxis beeinflusst die Meinungsfreiheit die rechtliche Bewertung von \u00c4u\u00dferungen im Arbeits- und Dienstverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Meinungsfreiheit sch\u00fctzt das \u00c4u\u00dfern und Verbreiten von Meinungen in Wort, Schrift und Bild. Sie gilt auch im Arbeitsverh\u00e4ltnis, jedoch nicht schrankenlos. Definition Meinungsfreiheit ist ein verfassungsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das Grundrecht, Meinungen frei zu bilden, zu \u00e4u\u00dfern und zu verbreiten. Die Meinungsfreiheit umfasst Werturteile sowie Tatsachenbehauptungen, soweit sie der Meinungsbildung dienen. Gesch\u00fctzt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1323","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1323","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1323\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10047,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1323\/revisions\/10047"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1323"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1323"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1323"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}