{"id":1343,"date":"2026-02-01T01:03:48","date_gmt":"2026-02-01T00:03:48","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/mitarbeiterbeteiligung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:01","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:01","slug":"mitarbeiterbeteiligung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/mitarbeiterbeteiligung\/","title":{"rendered":"Mitarbeiterbeteiligung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein Instrument zur zus\u00e4tzlichen Teilhabe von Besch\u00e4ftigten am Unternehmenserfolg. Sie erg\u00e4nzt das Arbeitsentgelt durch vertraglich geregelte Beteiligungsformen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Mitarbeiterbeteiligung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der zus\u00e4tzlichen wirtschaftlichen Teilhabe von Besch\u00e4ftigten am Unternehmen. Sie bezeichnet vertraglich festgelegte Leistungen, die neben dem laufenden Arbeitsentgelt gew\u00e4hrt werden. Die Ausgestaltung liegt vor, wenn eine Beteiligung am Erfolg oder am Kapital vorgesehen ist. Voraussetzung ist eine individual- oder kollektivrechtliche Regelung mit klarer Bemessungsgrundlage und Zuteilungsmechanik. Als Bemessungsgr\u00f6\u00dfen kommen insbesondere Gewinn, Umsatz, Produktivit\u00e4t oder Unternehmenswert in Betracht. Die Mitarbeiterbeteiligung kann als Geldleistung oder in Form von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen ausgestaltet sein. Rechtsgrundlagen ergeben sich funktional aus \u00a7 19a Einkommensteuergesetz EStG bei steuerlicher F\u00f6rderung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung besteht unabh\u00e4ngig von der Beteiligungsform nicht. Die Mitarbeiterbeteiligung ist von der betrieblichen Mitbestimmung ohne verm\u00f6gensrechtliche Teilhabe abzugrenzen. In der Praxis dient sie der strukturierten Verg\u00fctungserg\u00e4nzung und der langfristigen Bindung von Besch\u00e4ftigten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Mitarbeiterbeteiligung ist ein Instrument zur zus\u00e4tzlichen Teilhabe von Besch\u00e4ftigten am Unternehmenserfolg. Sie erg\u00e4nzt das Arbeitsentgelt durch vertraglich geregelte Beteiligungsformen. Definition Mitarbeiterbeteiligung ist ein arbeitsrechtliches Instrument der zus\u00e4tzlichen wirtschaftlichen Teilhabe von Besch\u00e4ftigten am Unternehmen. Sie bezeichnet vertraglich festgelegte Leistungen, die neben dem laufenden Arbeitsentgelt gew\u00e4hrt werden. Die Ausgestaltung liegt vor, wenn eine Beteiligung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1343","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1343","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1343\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10068,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1343\/revisions\/10068"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1343"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1343"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1343"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}