{"id":135,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitnehmererfindung\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:23","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:23","slug":"arbeitnehmererfindung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitnehmererfindung\/","title":{"rendered":"Arbeitnehmererfindung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Arbeitnehmererfindung betrifft technische Erfindungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie unterliegt besonderen gesetzlichen Zuordnungs- und Verg\u00fctungsregeln.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitnehmererfindung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Zuordnung technischer Erfindungen im bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis. Er erfasst patent- oder gebrauchsmusterf\u00e4hige Erfindungen sowie technische Verbesserungsvorschl\u00e4ge mit betrieblichem Bezug. Eine Arbeitnehmererfindung liegt vor, wenn die Erfindung aus der dem Arbeitnehmer \u00fcbertragenen T\u00e4tigkeit oder aus betrieblichen Erfahrungen entstanden ist. Ma\u00dfgeblich ist ein objektiver Zusammenhang zwischen Erfindungsgegenstand und Aufgabenbereich des Besch\u00e4ftigten. Die Rechtsgrundlage bildet das Gesetz \u00fcber Arbeitnehmererfindungen (Arbeitnehmererfindungsgesetz, ArbnErfG). Danach ist der Arbeitnehmer zur unverz\u00fcglichen Anzeige der Arbeitnehmererfindung verpflichtet, w\u00e4hrend dem Arbeitgeber ein Inanspruchnahmerecht zusteht. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch, entsteht ein Anspruch auf angemessene Verg\u00fctung. Eine Arbeitnehmererfindung begr\u00fcndet kein automatisches Eigentum des Arbeitnehmers an gewerblichen Schutzrechten. Abzugrenzen ist sie von freien Erfindungen ohne betrieblichen Zusammenhang. In der Praxis regelt die Arbeitnehmererfindung die Verteilung von Nutzungsrechten und Verg\u00fctungsanspr\u00fcchen im Innovationsprozess.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Arbeitnehmererfindung betrifft technische Erfindungen aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis. Sie unterliegt besonderen gesetzlichen Zuordnungs- und Verg\u00fctungsregeln. Definition Arbeitnehmererfindung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Zuordnung technischer Erfindungen im bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnis. Er erfasst patent- oder gebrauchsmusterf\u00e4hige Erfindungen sowie technische Verbesserungsvorschl\u00e4ge mit betrieblichem Bezug. Eine Arbeitnehmererfindung liegt vor, wenn die Erfindung aus der dem Arbeitnehmer \u00fcbertragenen T\u00e4tigkeit [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-135","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/135","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/135\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8838,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/135\/revisions\/8838"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=135"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=135"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=135"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}