{"id":1355,"date":"2026-02-01T01:03:48","date_gmt":"2026-02-01T00:03:48","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/mobiles-arbeiten\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:01","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:01","slug":"mobiles-arbeiten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/mobiles-arbeiten\/","title":{"rendered":"Mobiles Arbeiten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Mobiles Arbeiten beschreibt die Erbringung der Arbeitsleistung ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz. Mobiles Arbeiten erfolgt ortsunabh\u00e4ngig innerhalb eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Mobiles Arbeiten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die vertraglich oder betrieblich festgelegte Erbringung der Arbeitsleistung au\u00dferhalb fester betrieblicher Arbeitsst\u00e4tten. Mobiles Arbeiten liegt vor, wenn kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz zugewiesen ist. Die Arbeitsleistung wird unter Nutzung mobiler Informations- und Kommunikationstechnik an wechselnden Orten erbracht. Voraussetzung ist eine organisatorische Einbindung in den Betrieb bei gleichzeitiger r\u00e4umlicher Flexibilit\u00e4t. Die Ausgestaltung betrifft insbesondere Arbeitsort, Arbeitszeit und Erreichbarkeit. Mobiles Arbeiten ist gesetzlich nicht eigenst\u00e4ndig geregelt. Ma\u00dfgeblich sind arbeitsvertragliche Regelungen sowie das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsschutzgesetz. Die Arbeitsst\u00e4ttenverordnung findet nur bei Vorliegen eines Telearbeitsplatzes Anwendung. Mobiles Arbeiten begr\u00fcndet keinen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Arbeitsform. Es ist von Telearbeit mit fest eingerichtetem h\u00e4uslichen Arbeitsplatz abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst Mobiles Arbeiten die Organisation von Arbeitszeit, Datenschutz und Mitbestimmung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Mobiles Arbeiten beschreibt die Erbringung der Arbeitsleistung ohne festen betrieblichen Arbeitsplatz. Mobiles Arbeiten erfolgt ortsunabh\u00e4ngig innerhalb eines bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Definition Mobiles Arbeiten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die vertraglich oder betrieblich festgelegte Erbringung der Arbeitsleistung au\u00dferhalb fester betrieblicher Arbeitsst\u00e4tten. Mobiles Arbeiten liegt vor, wenn kein dauerhaft eingerichteter Arbeitsplatz zugewiesen ist. Die Arbeitsleistung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1355","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1355","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1355\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10080,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1355\/revisions\/10080"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1355"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1355"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1355"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}