{"id":1366,"date":"2026-02-01T01:03:48","date_gmt":"2026-02-01T00:03:48","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/nachbesserung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:01","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:01","slug":"nachbesserung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/nachbesserung\/","title":{"rendered":"Nachbesserung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Nachbesserung beschreibt die unentgeltliche Beseitigung eines Mangels durch den Verpflichteten. Sie dient der Wiederherstellung des geschuldeten Leistungszustands.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Nachbesserung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug auf die M\u00e4ngelbeseitigung geschuldeter Leistungen. Nachbesserung bezeichnet das Recht des Gl\u00e4ubigers auf unentgeltliche Korrektur einer mangelhaften Leistung durch den Schuldner. Der Tatbestand liegt vor, wenn ein objektiver Mangel der Leistung festgestellt ist und die Beseitigung technisch m\u00f6glich bleibt. Weiter ist erforderlich, dass dem Schuldner eine angemessene Frist zur M\u00e4ngelbeseitigung gesetzt ist. Die Durchf\u00fchrung erfolgt auf Kosten des Schuldners und umfasst alle erforderlichen Aufwendungen. Rechtsgrundlage ist das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere \u00a7 439 BGB. Die Nachbesserung begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Ersatzlieferung oder Vertragsneugestaltung. Von der Nachbesserung abzugrenzen ist die Nachlieferung als alternative Form der Nacherf\u00fcllung. In der Praxis ist Nachbesserung bei der Durchsetzung ordnungsgem\u00e4\u00dfer Leistungspflichten in Arbeits- und Dienstverh\u00e4ltnissen von Bedeutung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Nachbesserung beschreibt die unentgeltliche Beseitigung eines Mangels durch den Verpflichteten. Sie dient der Wiederherstellung des geschuldeten Leistungszustands. Definition Nachbesserung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug auf die M\u00e4ngelbeseitigung geschuldeter Leistungen. Nachbesserung bezeichnet das Recht des Gl\u00e4ubigers auf unentgeltliche Korrektur einer mangelhaften Leistung durch den Schuldner. Der Tatbestand liegt vor, wenn ein objektiver Mangel [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1366","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1366","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1366\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10091,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1366\/revisions\/10091"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1366"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1366"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1366"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}