{"id":1381,"date":"2026-02-01T01:03:48","date_gmt":"2026-02-01T00:03:48","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/nachteilsausgleich\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:02","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:02","slug":"nachteilsausgleich","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/nachteilsausgleich\/","title":{"rendered":"Nachteilsausgleich"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Nachteilsausgleich kompensiert wirtschaftliche Nachteile infolge betrieblicher Strukturma\u00dfnahmen. Er setzt eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Beteiligungsverfahren voraus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Nachteilsausgleich ist ein arbeitsrechtliches Instrument des kollektiven Betriebsverfassungsrechts. Nachteilsausgleich bezeichnet den gesetzlichen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile von Arbeitnehmern nach einer pflichtwidrig durchgef\u00fchrten Betriebs\u00e4nderung. Er entsteht, wenn eine Betriebs\u00e4nderung umgesetzt wird und ein ordnungsgem\u00e4\u00dfer Versuch eines Interessenausgleichs unterblieben ist. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber ohne zwingenden Grund von einem vereinbarten Interessenausgleich abweicht. Voraussetzung ist, dass Arbeitnehmer infolge der Ma\u00dfnahme entlassen werden oder sonstige wirtschaftliche Nachteile erleiden. Der Ausgleich erfolgt regelm\u00e4\u00dfig durch Zahlung einer Abfindung oder durch zeitlich begrenzten finanziellen Ersatz. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere \u00a7 113 BetrVG. Nachteilsausgleich begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Unterlassung der Betriebs\u00e4nderung oder deren R\u00fccknahme. Von einem Sozialplan ist der Nachteilsausgleich abzugrenzen, der pr\u00e4ventiv soziale Folgen mildert. In der Praxis dient Nachteilsausgleich der Sanktionierung verfahrenswidrigen Arbeitgeberhandelns bei Betriebs\u00e4nderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Nachteilsausgleich kompensiert wirtschaftliche Nachteile infolge betrieblicher Strukturma\u00dfnahmen. Er setzt eine Pflichtverletzung des Arbeitgebers im Beteiligungsverfahren voraus. Definition Nachteilsausgleich ist ein arbeitsrechtliches Instrument des kollektiven Betriebsverfassungsrechts. Nachteilsausgleich bezeichnet den gesetzlichen Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile von Arbeitnehmern nach einer pflichtwidrig durchgef\u00fchrten Betriebs\u00e4nderung. Er entsteht, wenn eine Betriebs\u00e4nderung umgesetzt wird und ein ordnungsgem\u00e4\u00dfer Versuch eines Interessenausgleichs unterblieben [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1381","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1381","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1381\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10106,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1381\/revisions\/10106"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1381"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1381"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1381"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}