{"id":1384,"date":"2026-02-01T01:03:49","date_gmt":"2026-02-01T00:03:49","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/nachtzuschlag\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:02","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:02","slug":"nachtzuschlag","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/nachtzuschlag\/","title":{"rendered":"Nachtzuschlag"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Der Nachtzuschlag bezeichnet einen finanziellen Ausgleich f\u00fcr Arbeitsleistung w\u00e4hrend gesetzlich definierter Nachtzeiten. Er dient dem Ausgleich besonderer Belastungen durch n\u00e4chtliche Arbeitszeiten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Nachtzuschlag ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument. Der Nachtzuschlag bezeichnet einen Verg\u00fctungsbestandteil, der zus\u00e4tzlich zum Grundlohn f\u00fcr geleistete Nachtarbeit gezahlt wird. Nachtzuschlag liegt vor, wenn Arbeitszeit ganz oder teilweise innerhalb der gesetzlich bestimmten Nachtzeit festgelegt ist. Nachtzuschlag setzt voraus, dass Nachtarbeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes objektiv erbracht wird. Ma\u00dfgeblich ist die Nachtzeit nach dem Arbeitszeitgesetz, die regelm\u00e4\u00dfig die Stunden zwischen 23 und 6 Uhr umfasst. Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden innerhalb dieser Nachtzeit gearbeitet werden. Die Rechtsgrundlage f\u00fcr den Ausgleich bildet \u00a7 6 Absatz 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach ist ein angemessener finanzieller Ausgleich oder gleichwertiger Freizeitausgleich zu gew\u00e4hren, soweit keine tariflichen Regelungen bestehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines pauschalen Zuschlagssatzes besteht nicht. Der Nachtzuschlag ist vom Ersatzruhetag f\u00fcr Sonn- oder Feiertagsarbeit abzugrenzen. In der betrieblichen Praxis beeinflusst der Nachtzuschlag die Entgeltabrechnung und die Gestaltung von Schichtarbeitsmodellen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Der Nachtzuschlag bezeichnet einen finanziellen Ausgleich f\u00fcr Arbeitsleistung w\u00e4hrend gesetzlich definierter Nachtzeiten. Er dient dem Ausgleich besonderer Belastungen durch n\u00e4chtliche Arbeitszeiten. Definition Nachtzuschlag ist ein arbeitszeitrechtliches Instrument. Der Nachtzuschlag bezeichnet einen Verg\u00fctungsbestandteil, der zus\u00e4tzlich zum Grundlohn f\u00fcr geleistete Nachtarbeit gezahlt wird. Nachtzuschlag liegt vor, wenn Arbeitszeit ganz oder teilweise innerhalb der gesetzlich bestimmten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1384","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1384","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1384\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10109,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1384\/revisions\/10109"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1384"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1384"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1384"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}