{"id":1390,"date":"2026-02-01T01:03:49","date_gmt":"2026-02-01T00:03:49","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/nebengewerbe\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:02","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:02","slug":"nebengewerbe","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/nebengewerbe\/","title":{"rendered":"Nebengewerbe"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche T\u00e4tigkeit neben einer hauptberuflichen Besch\u00e4ftigung. Es wird zeitlich und wirtschaftlich nachrangig ausge\u00fcbt.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Nebengewerbe ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Nebengewerbe bezeichnet eine selbstst\u00e4ndige gewerbliche T\u00e4tigkeit, die neben einer hauptberuflichen Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird. Nebengewerbe liegt vor, wenn die gewerbliche T\u00e4tigkeit zeitlich und wirtschaftlich hinter der Hauptbesch\u00e4ftigung zur\u00fccktritt. Ma\u00dfgeblich ist, dass Arbeitszeit und Eink\u00fcnfte des Nebengewerbes die Hauptt\u00e4tigkeit nicht \u00fcberwiegen. Die T\u00e4tigkeit unterliegt den allgemeinen gewerbe- und steuerrechtlichen Vorschriften. F\u00fcr Arbeitnehmer gilt zus\u00e4tzlich, dass arbeitsvertragliche Nebenpflichten eingehalten werden m\u00fcssen. Insbesondere d\u00fcrfen Arbeitszeitgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht \u00fcberschritten werden. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Genehmigung durch den Arbeitgeber besteht nicht. Nebengewerbe ist von der abh\u00e4ngigen Nebenbesch\u00e4ftigung abzugrenzen, da es selbstst\u00e4ndig und auf Gewinnerzielung gerichtet ist. In der Praxis ber\u00fchrt das Nebengewerbe arbeitsvertragliche Treuepflichten sowie steuerliche Anzeige- und Erkl\u00e4rungspflichten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Nebengewerbe ist eine gewerbliche T\u00e4tigkeit neben einer hauptberuflichen Besch\u00e4ftigung. Es wird zeitlich und wirtschaftlich nachrangig ausge\u00fcbt. Definition Nebengewerbe ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff. Nebengewerbe bezeichnet eine selbstst\u00e4ndige gewerbliche T\u00e4tigkeit, die neben einer hauptberuflichen Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird. Nebengewerbe liegt vor, wenn die gewerbliche T\u00e4tigkeit zeitlich und wirtschaftlich hinter der Hauptbesch\u00e4ftigung zur\u00fccktritt. Ma\u00dfgeblich ist, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1390","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1390","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1390\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10115,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1390\/revisions\/10115"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1390"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1390"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1390"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}