{"id":1400,"date":"2026-02-01T01:03:49","date_gmt":"2026-02-01T00:03:49","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/nichteheliche-lebensgemeinschaft\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:02","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:02","slug":"nichteheliche-lebensgemeinschaft","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/nichteheliche-lebensgemeinschaft\/","title":{"rendered":"Nichteheliche Lebensgemeinschaft"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die nichteheliche Lebensgemeinschaft beschreibt das partnerschaftliche Zusammenleben ohne Eheschlie\u00dfung. Sie begr\u00fcndet keine ehelichen Rechte und Pflichten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein rechtlicher Begriff zur Beschreibung eines partnerschaftlichen Zusammenlebens ohne Ehe. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet eine auf Dauer angelegte Lebensform zweier Personen ohne rechtsg\u00fcltige Eheschlie\u00dfung. Sie liegt vor, wenn ein gemeinsamer Haushalt sowie eine pers\u00f6nliche und wirtschaftliche Verbundenheit festgelegt ist. Vorausgesetzt ist ein tats\u00e4chliches Zusammenleben mit gegenseitiger Verantwortung ohne formalen familienrechtlichen Status. Die Rechtsordnung ordnet die nichteheliche Lebensgemeinschaft grunds\u00e4tzlich nicht der Ehe gleich und gew\u00e4hrt keinen umfassenden Familienschutz. Gesetzliche Regelungen bestehen nur punktuell, etwa im Sozialrecht oder Mietrecht. Eine ausdr\u00fcckliche gesetzliche Normierung im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch fehlt f\u00fcr die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft begr\u00fcndet keinen gesetzlichen Unterhalts-, Erb- oder Zugewinnausgleichsanspruch. Sie ist von der Ehe abzugrenzen, da sie keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz genie\u00dft. In der Praxis ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft bedeutsam f\u00fcr sozialrechtliche, steuerliche und mietrechtliche Einordnungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die nichteheliche Lebensgemeinschaft beschreibt das partnerschaftliche Zusammenleben ohne Eheschlie\u00dfung. Sie begr\u00fcndet keine ehelichen Rechte und Pflichten. Definition Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist ein rechtlicher Begriff zur Beschreibung eines partnerschaftlichen Zusammenlebens ohne Ehe. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bezeichnet eine auf Dauer angelegte Lebensform zweier Personen ohne rechtsg\u00fcltige Eheschlie\u00dfung. Sie liegt vor, wenn ein gemeinsamer Haushalt sowie [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1400","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1400","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1400\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10125,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1400\/revisions\/10125"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1400"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1400"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1400"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}