{"id":1401,"date":"2026-02-01T01:03:49","date_gmt":"2026-02-01T00:03:49","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/nichtigkeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:02","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:02","slug":"nichtigkeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/nichtigkeit\/","title":{"rendered":"Nichtigkeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Nichtigkeit bezeichnet die rechtliche Unwirksamkeit eines Rechtsakts von Beginn an. Der Begriff Nichtigkeit beschreibt einen Zustand ohne Eintritt beabsichtigter Rechtsfolgen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Nichtigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung schwerwiegender rechtlicher M\u00e4ngel von Rechtsakten. Der Begriff Nichtigkeit bezeichnet die von Anfang an bestehende vollst\u00e4ndige Unwirksamkeit eines Rechtsgesch\u00e4fts oder kollektivrechtlichen Vorgangs. Sie liegt vor, wenn zwingende gesetzliche Vorgaben in besonders grober Weise verletzt sind. Vorausgesetzt ist ein offensichtlicher Versto\u00df gegen wesentliche formelle oder materielle Rechtsanforderungen. Bei Nichtigkeit entfalten die betroffenen Handlungen keinerlei rechtliche Wirkung f\u00fcr die Beteiligten. Rechtsgrundlage ist insbesondere \u00a7 134 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) bei Gesetzesverst\u00f6\u00dfen. Die Nichtigkeit begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Durchf\u00fchrung oder Anerkennung des betroffenen Rechtsakts. Die Nichtigkeit ist von der blo\u00dfen Anfechtbarkeit abzugrenzen, bei der Rechtswirkungen zun\u00e4chst bestehen bleiben. In der Praxis ist die Nichtigkeit bedeutsam f\u00fcr die Beurteilung fehlerhafter Betriebsratswahlen und Betriebsratsbeschl\u00fcsse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Nichtigkeit bezeichnet die rechtliche Unwirksamkeit eines Rechtsakts von Beginn an. Der Begriff Nichtigkeit beschreibt einen Zustand ohne Eintritt beabsichtigter Rechtsfolgen. Definition Nichtigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Einordnung schwerwiegender rechtlicher M\u00e4ngel von Rechtsakten. Der Begriff Nichtigkeit bezeichnet die von Anfang an bestehende vollst\u00e4ndige Unwirksamkeit eines Rechtsgesch\u00e4fts oder kollektivrechtlichen Vorgangs. Sie liegt vor, wenn [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1401","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1401","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1401\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10126,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1401\/revisions\/10126"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1401"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1401"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1401"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}