{"id":1402,"date":"2026-02-01T01:03:49","date_gmt":"2026-02-01T00:03:49","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/nichtoeffentlichkeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:02","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:02","slug":"nichtoeffentlichkeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/nichtoeffentlichkeit\/","title":{"rendered":"Nicht\u00f6ffentlichkeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Nicht\u00f6ffentlichkeit regelt den Ausschluss der allgemeinen \u00d6ffentlichkeit von bestimmten betrieblichen Gremiensitzungen. Sie sichert die vertrauliche Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Nicht\u00f6ffentlichkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Ordnung der Teilnahme an betrieblichen Gremiensitzungen. Sie beschreibt die gesetzlich angeordnete Beschr\u00e4nkung des Teilnehmerkreises auf ausdr\u00fccklich zugelassene Personen. Nicht\u00f6ffentlichkeit liegt vor, wenn Sitzungen nur von Mitgliedern und gesetzlich benannten Beteiligten wahrgenommen werden d\u00fcrfen. Voraussetzung ist eine gesetzliche Zuweisung der Sitzung zu nicht\u00f6ffentlichen Beratungsformen nach dem Betriebsverfassungsrecht. Die Regelung erfasst insbesondere Sitzungen betriebsverfassungsrechtlicher Organe und ihrer gesetzlich vorgesehenen Aussch\u00fcsse. Rechtsgrundlage ist \u00a7 30 Satz 4 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) f\u00fcr Sitzungen des Betriebsrats. Die Nicht\u00f6ffentlichkeit begr\u00fcndet keinen Anspruch Dritter auf Teilnahme oder Information \u00fcber Sitzungsinhalte. Sie ist von \u00f6ffentlichen Betriebsveranstaltungen abzugrenzen, bei denen ein erweiterter Teilnehmerkreis zugelassen ist. In der Praxis gew\u00e4hrleistet die Nicht\u00f6ffentlichkeit den Schutz sensibler Informationen und unbeeinflusste interne Willensbildung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Nicht\u00f6ffentlichkeit regelt den Ausschluss der allgemeinen \u00d6ffentlichkeit von bestimmten betrieblichen Gremiensitzungen. Sie sichert die vertrauliche Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben. Definition Nicht\u00f6ffentlichkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Ordnung der Teilnahme an betrieblichen Gremiensitzungen. Sie beschreibt die gesetzlich angeordnete Beschr\u00e4nkung des Teilnehmerkreises auf ausdr\u00fccklich zugelassene Personen. Nicht\u00f6ffentlichkeit liegt vor, wenn Sitzungen nur von Mitgliedern und gesetzlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1402","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1402","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1402\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10127,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1402\/revisions\/10127"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1402"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1402"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1402"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}