{"id":143,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitsbereitschaft\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:23","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:23","slug":"arbeitsbereitschaft","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitsbereitschaft\/","title":{"rendered":"Arbeitsbereitschaft"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitsbereitschaft beschreibt eine Form der Arbeitszeit mit reduzierter Beanspruchung bei fortbestehender Einsatzpflicht. Sie ist rechtlich als Arbeitszeit eingeordnet und grunds\u00e4tzlich zu verg\u00fcten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitsbereitschaft ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zeiten, in denen Besch\u00e4ftigte sich am zugewiesenen Arbeitsort aufhalten und jederzeit selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig werden m\u00fcssen. Die Arbeitsleistung besteht objektiv im Bereithalten zur sofortigen Arbeitsaufnahme bei fortdauernder wacher Aufmerksamkeit. Voraussetzung ist eine festgelegte Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz oder an einem bestimmten Ort des Arbeitgebers. Zugleich ist eine geringere physische oder geistige Beanspruchung gegen\u00fcber Vollarbeit strukturell angelegt und arbeitsorganisatorisch vorgesehen. Arbeitsbereitschaft gilt arbeitszeitrechtlich als Arbeitszeit und unterf\u00e4llt der gesetzlichen H\u00f6chstarbeitszeit. Rechtsgrundlage f\u00fcr abweichende arbeitszeitliche Gestaltung ist \u00a7 7 Abs. 1 Nr. 1a Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung von Arbeitsbereitschaft besteht nicht. Arbeitsbereitschaft ist von der Rufbereitschaft abzugrenzen, da dort keine Anwesenheitspflicht am Arbeitsort besteht. In der Praxis erm\u00f6glicht Arbeitsbereitschaft flexible Arbeitszeitmodelle bei T\u00e4tigkeiten mit wechselnder Arbeitsintensit\u00e4t.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitsbereitschaft beschreibt eine Form der Arbeitszeit mit reduzierter Beanspruchung bei fortbestehender Einsatzpflicht. Sie ist rechtlich als Arbeitszeit eingeordnet und grunds\u00e4tzlich zu verg\u00fcten. Definition Arbeitsbereitschaft ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zeiten, in denen Besch\u00e4ftigte sich am zugewiesenen Arbeitsort aufhalten und jederzeit selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig werden m\u00fcssen. Die Arbeitsleistung besteht objektiv im Bereithalten zur sofortigen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-143","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/143","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/143\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8846,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/143\/revisions\/8846"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=143"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=143"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=143"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}