{"id":147,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitserlaubnis\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:23","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:23","slug":"arbeitserlaubnis","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitserlaubnis\/","title":{"rendered":"Arbeitserlaubnis"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Arbeitserlaubnis bezeichnet die beh\u00f6rdliche Zulassung zur Aus\u00fcbung einer Besch\u00e4ftigung durch ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer in Deutschland. Sie betrifft Personen ohne Freiz\u00fcgigkeitsrecht nach Unionsrecht.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Die Arbeitserlaubnis ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die beh\u00f6rdlich festgelegte Berechtigung zur Aus\u00fcbung einer konkreten abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung im Bundesgebiet. Die Arbeitserlaubnis liegt vor, wenn im Aufenthaltstitel oder in einer Nebenbestimmung die Aufnahme einer bestimmten Besch\u00e4ftigung zugelassen ist. Die Erteilung setzt voraus, dass der aufenthaltsrechtliche Status eine Erwerbst\u00e4tigkeit nicht ausschlie\u00dft und die Besch\u00e4ftigung nach Art, Umfang und Bedingungen bestimmt ist. Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), insbesondere \u00a7 4a AufenthG, gegebenenfalls in Verbindung mit der Besch\u00e4ftigungsverordnung (BeschV). Die Arbeitserlaubnis begr\u00fcndet keinen eigenst\u00e4ndigen Anspruch auf Begr\u00fcndung oder Fortbestand eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses. Sie ist von der allgemeinen Freiz\u00fcgigkeitsberechtigung von Staatsangeh\u00f6rigen der Europ\u00e4ischen Union und gleichgestellter Staaten abzugrenzen. Die Arbeitserlaubnis hat praktische Bedeutung f\u00fcr Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der rechtssicheren Aufnahme und Durchf\u00fchrung einer Besch\u00e4ftigung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Arbeitserlaubnis bezeichnet die beh\u00f6rdliche Zulassung zur Aus\u00fcbung einer Besch\u00e4ftigung durch ausl\u00e4ndische Arbeitnehmer in Deutschland. Sie betrifft Personen ohne Freiz\u00fcgigkeitsrecht nach Unionsrecht. Definition Die Arbeitserlaubnis ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die beh\u00f6rdlich festgelegte Berechtigung zur Aus\u00fcbung einer konkreten abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung im Bundesgebiet. Die Arbeitserlaubnis liegt vor, wenn im Aufenthaltstitel oder in einer [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-147","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/147","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/147\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8850,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/147\/revisions\/8850"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=147"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=147"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=147"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}