{"id":1481,"date":"2026-02-01T01:03:51","date_gmt":"2026-02-01T00:03:51","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/personalplanung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:04","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:04","slug":"personalplanung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/personalplanung\/","title":{"rendered":"Personalplanung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Personalplanung bezeichnet die systematische Steuerung des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes im Betrieb. Sie dient der vorausschauenden Sicherstellung geeigneter Arbeitskr\u00e4fte zu definierten betrieblichen Zeitpunkten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Personalplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur vorausschauenden Organisation des betrieblichen Personaleinsatzes. Sie erfasst den gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Bedarf an Arbeitskr\u00e4ften nach Anzahl, Qualifikation, Zeit und Einsatzort. Personalplanung liegt vor, wenn personelle Anforderungen betriebsbezogen analysiert, strukturiert bewertet und planm\u00e4\u00dfig festgelegt sind. Sie umfasst die Abstimmung zwischen vorhandenen Arbeitskr\u00e4ften und den prognostizierten betrieblichen Aufgaben. Die Planung bezieht sich auf personelle Entwicklungen, ohne sich auf einzelne arbeitsvertragliche Ma\u00dfnahmen zu beschr\u00e4nken. Rechtsgrundlage der Beteiligung des Betriebsrats ist \u00a7 92 Betriebsverfassungsgesetz BetrVG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einf\u00fchrung einer systematischen Personalplanung besteht nicht. Personalplanung ist von der konkreten personellen Einzelma\u00dfnahme zu unterscheiden, die erst aus der Planung abgeleitet wird. Sie besitzt praktische Bedeutung f\u00fcr die Vorbereitung personeller Entscheidungen und die transparente Abstimmung mit betrieblichen Interessenvertretungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Personalplanung bezeichnet die systematische Steuerung des quantitativen und qualitativen Personaleinsatzes im Betrieb. Sie dient der vorausschauenden Sicherstellung geeigneter Arbeitskr\u00e4fte zu definierten betrieblichen Zeitpunkten. Definition Personalplanung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur vorausschauenden Organisation des betrieblichen Personaleinsatzes. Sie erfasst den gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen Bedarf an Arbeitskr\u00e4ften nach Anzahl, Qualifikation, Zeit und Einsatzort. Personalplanung liegt vor, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1481","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1481","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1481\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10206,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1481\/revisions\/10206"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1481"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1481"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1481"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}