{"id":1485,"date":"2026-02-01T01:03:51","date_gmt":"2026-02-01T00:03:51","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/personalvermittlung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:04","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:04","slug":"personalvermittlung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/personalvermittlung\/","title":{"rendered":"Personalvermittlung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Personalvermittlung bezeichnet die Einschaltung externer Dienstleister zur Besetzung offener Stellen. Sie strukturiert die Zusammenf\u00fchrung von Arbeitgebern und geeigneten Arbeitskr\u00e4ften.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Personalvermittlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die entgeltliche Vermittlung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden beschreibt. Sie bezeichnet eine auf Dauer angelegte Dienstleistung, die auf die Herbeif\u00fchrung eines Arbeitsvertrags gerichtet ist. Die Personalvermittlung umfasst die systematische Suche, Vorauswahl und Vorstellung geeigneter Kandidaten anhand festgelegter Anforderungsprofile. Sie liegt vor, wenn ein externer Vermittler eigenst\u00e4ndig geeignete Arbeitskr\u00e4fte identifiziert und dem Arbeitgeber vorschl\u00e4gt. Die T\u00e4tigkeit ist darauf gerichtet, Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt organisatorisch zusammenzuf\u00fchren. Rechtsgrundlage ist der Vermittlungsvertrag nach \u00a7 652 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie erg\u00e4nzend \u00a7 296 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Ein Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrags wird durch die Personalvermittlung nicht begr\u00fcndet. Sie ist von der Arbeitnehmer\u00fcberlassung abzugrenzen, da kein Einsatzverh\u00e4ltnis zwischen Vermittler und Arbeitskraft entsteht. In der Praxis dient die Personalvermittlung der effizienten Besetzung offener Stellen unter Nutzung externer Marktkenntnisse.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Personalvermittlung bezeichnet die Einschaltung externer Dienstleister zur Besetzung offener Stellen. Sie strukturiert die Zusammenf\u00fchrung von Arbeitgebern und geeigneten Arbeitskr\u00e4ften. Definition Personalvermittlung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die entgeltliche Vermittlung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden beschreibt. Sie bezeichnet eine auf Dauer angelegte Dienstleistung, die auf die Herbeif\u00fchrung eines Arbeitsvertrags gerichtet ist. Die Personalvermittlung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1485","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1485","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1485\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10210,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1485\/revisions\/10210"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1485"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1485"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1485"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}