{"id":1506,"date":"2026-02-01T01:03:51","date_gmt":"2026-02-01T00:03:51","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/portfolio\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:05","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:05","slug":"portfolio","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/portfolio\/","title":{"rendered":"Portfolio"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Portfolio bezeichnet den Gesamtbestand mehrerer Finanzanlagen innerhalb eines Depots. Das Portfolio dient der gemeinsamen Erfassung und strukturierten Betrachtung von Verm\u00f6genswerten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Portfolio ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Portfolio bezeichnet die Gesamtheit aller Wertpapiere und sonstigen Finanzanlagen, die einem Depot oder Verm\u00f6gensbestand zugeordnet sind. Erfasst werden mehrere Anlageinstrumente, die wirtschaftlich zusammengefasst und rechnerisch als Einheit bewertet sind. Ein Portfolio liegt vor, wenn unterschiedliche Anlagen nach Art, Umfang und Gewichtung gemeinsam gef\u00fchrt werden. Die Struktur eines Portfolio ist dadurch gekennzeichnet, dass die enthaltenen Positionen hinsichtlich Risiko und Ertrag gemeinsam betrachtet werden. Ma\u00dfgeblich ist, dass die Zusammenstellung objektiv festgelegt ist und nicht isolierte Einzelanlagen beschreibt. Die Bewertung erfolgt regelm\u00e4\u00dfig anhand von Anschaffungswerten, laufenden Ertr\u00e4gen und aktuellen Marktwerten der enthaltenen Positionen. Ein Portfolio dient der systematischen Erfassung von Verm\u00f6gensbestandteilen und deren fortlaufender \u00dcberwachung innerhalb eines Depotverh\u00e4ltnisses. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung oder F\u00fchrung eines Portfolio besteht nicht. Das Portfolio ist von der Einzelanlage abzugrenzen, die unabh\u00e4ngig ohne Bezug zu weiteren Verm\u00f6genswerten betrachtet wird. In der Praxis erm\u00f6glicht das Portfolio eine konsolidierte Analyse, Verwaltung und Steuerung zusammengefasster Finanzanlagen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Portfolio bezeichnet den Gesamtbestand mehrerer Finanzanlagen innerhalb eines Depots. Das Portfolio dient der gemeinsamen Erfassung und strukturierten Betrachtung von Verm\u00f6genswerten. Definition Portfolio ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Portfolio bezeichnet die Gesamtheit aller Wertpapiere und sonstigen Finanzanlagen, die einem Depot oder Verm\u00f6gensbestand zugeordnet sind. Erfasst werden mehrere Anlageinstrumente, die wirtschaftlich zusammengefasst und rechnerisch als [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1506","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1506","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1506\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10231,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1506\/revisions\/10231"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1506"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1506"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1506"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}