{"id":1516,"date":"2026-02-01T01:03:52","date_gmt":"2026-02-01T00:03:52","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/preiskartell\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:05","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:05","slug":"preiskartell","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/preiskartell\/","title":{"rendered":"Preiskartell"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Preiskartell bezeichnet eine abgestimmte Preisfestsetzung zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen gleicher Marktstufe. Der Begriff beschreibt eine wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Form horizontaler Koordination.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Preiskartell ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vertragliche oder faktische Abstimmung zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen derselben Produktions- oder Handelsstufe \u00fcber Preise oder preisrelevante Konditionen. Ein Preiskartell liegt vor, wenn Einheits-, Mindest- oder Zielpreise sowie Zahlungs- oder Lieferbedingungen einheitlich festgelegt sind. Die Abstimmung erfasst regelm\u00e4\u00dfig mehrere Marktteilnehmer und zielt auf die Ausschaltung preislichen Wettbewerbs ab. Preiskartell erfordert keine gesellschaftsrechtliche Verbindung der beteiligten Unternehmen. Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB), insbesondere nach \u00a7 1 GWB. Danach sind Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen unzul\u00e4ssig, die eine sp\u00fcrbare Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung bewirken. Das Preiskartell begr\u00fcndet keinen wirksamen zivilrechtlichen Anspruch auf Einhaltung der vereinbarten Preise. Es ist von einer Preiskonvention abzugrenzen, bei der lediglich unverbindliche Orientierungspreise ohne Bindungswirkung bestehen. Preiskartell besitzt praktische Relevanz f\u00fcr Kartellverfahren, Bu\u00dfgeldbemessung und Schadensersatzanspr\u00fcche im Wettbewerbsrecht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Preiskartell bezeichnet eine abgestimmte Preisfestsetzung zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen gleicher Marktstufe. Der Begriff beschreibt eine wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Form horizontaler Koordination. Definition Preiskartell ist ein wettbewerbsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine vertragliche oder faktische Abstimmung zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen derselben Produktions- oder Handelsstufe \u00fcber Preise oder preisrelevante Konditionen. Ein Preiskartell liegt vor, wenn Einheits-, Mindest- oder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1516","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1516","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1516\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10241,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1516\/revisions\/10241"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1516"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1516"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1516"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}