{"id":1523,"date":"2026-02-01T01:03:52","date_gmt":"2026-02-01T00:03:52","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/privatentnahme\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:05","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:05","slug":"privatentnahme","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/privatentnahme\/","title":{"rendered":"Privatentnahme"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Privatentnahme bezeichnet die Entnahme betrieblicher Werte f\u00fcr private Zwecke durch Unternehmer oder Mitunternehmer. Sie betrifft Geld, Sachen oder Nutzungen und wirkt sich auf das Eigenkapital aus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Privatentnahme ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Privatentnahme bezeichnet die Entnahme von Geld, Wirtschaftsg\u00fctern oder Nutzungen aus dem Betriebsverm\u00f6gen f\u00fcr nichtbetriebliche Zwecke. Privatentnahme liegt vor, wenn betriebliche Mittel dem Unternehmen dauerhaft entzogen und privaten Sph\u00e4ren zugeordnet sind. Erfasst sind auch private Nutzungen betrieblicher Gegenst\u00e4nde, Leistungen oder Arbeitskr\u00e4fte ohne betriebliche Zweckbindung. Rechtsgrundlage ist \u00a7 4 Absatz 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG), der die Entnahme dem Gewinnbegriff zuordnet. Die Entnahme mindert den steuerlichen Gewinn nicht, sondern f\u00fchrt zu einer Minderung des ausgewiesenen Eigenkapitals. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchf\u00fchrung oder zum Umfang der Entnahme besteht nicht. Privatentnahme ist von der Privateinlage abzugrenzen, die eine Zuf\u00fchrung privater Mittel zum Betriebsverm\u00f6gen darstellt. Die korrekte buchhalterische Erfassung ist f\u00fcr Einzelunternehmen und Personengesellschaften im laufenden Rechnungswesen relevant.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Privatentnahme bezeichnet die Entnahme betrieblicher Werte f\u00fcr private Zwecke durch Unternehmer oder Mitunternehmer. Sie betrifft Geld, Sachen oder Nutzungen und wirkt sich auf das Eigenkapital aus. Definition Privatentnahme ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Privatentnahme bezeichnet die Entnahme von Geld, Wirtschaftsg\u00fctern oder Nutzungen aus dem Betriebsverm\u00f6gen f\u00fcr nichtbetriebliche Zwecke. Privatentnahme liegt vor, wenn betriebliche Mittel [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1523","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1523","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1523\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10248,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1523\/revisions\/10248"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1523"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1523"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1523"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}