{"id":154,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitskosten\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:23","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:23","slug":"arbeitskosten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitskosten\/","title":{"rendered":"Arbeitskosten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitskosten bezeichnen die gesamten arbeitnehmerbezogenen Aufwendungen eines Arbeitgebers. Sie erfassen Entgeltbestandteile und zus\u00e4tzliche Personalaufwendungen unabh\u00e4ngig von ihrer Auszahlungsform.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die gesamten Kosten des Arbeitgebers f\u00fcr den Arbeitseinsatz beschreibt. Erfasst werden alle Aufwendungen, die dem Arbeitgeber durch Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern wirtschaftlich entstehen. Zu den Arbeitskosten z\u00e4hlen insbesondere laufende Entgelte sowie zus\u00e4tzliche, vom Arbeitgeber getragene Personalaufwendungen. Tatbestandlich ist festgelegt, dass die Kosten dem einzelnen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis objektiv zugeordnet und betrieblich veranlasst sind. Arbeitskosten umfassen damit Bruttolohnbestandteile und gesetzliche oder vertragliche Nebenaufwendungen ohne R\u00fccksicht auf deren Zahlungszeitpunkt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung im Betrieb oder im individuellen Arbeitsverh\u00e4ltnis besteht nicht. Vom Arbeitsentgelt unterscheiden sich Arbeitskosten dadurch, dass sie nicht auf den unmittelbaren Auszahlungsanspruch beschr\u00e4nkt sind. In der Praxis dienen sie der Kostenrechnung, Standortbewertung und arbeitsbezogenen Wirtschaftlichkeitsanalyse in Unternehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitskosten bezeichnen die gesamten arbeitnehmerbezogenen Aufwendungen eines Arbeitgebers. Sie erfassen Entgeltbestandteile und zus\u00e4tzliche Personalaufwendungen unabh\u00e4ngig von ihrer Auszahlungsform. Definition Arbeitskosten ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die gesamten Kosten des Arbeitgebers f\u00fcr den Arbeitseinsatz beschreibt. Erfasst werden alle Aufwendungen, die dem Arbeitgeber durch Besch\u00e4ftigung von Arbeitnehmern wirtschaftlich entstehen. Zu den Arbeitskosten z\u00e4hlen insbesondere laufende [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-154","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/154","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/154\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8857,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/154\/revisions\/8857"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=154"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=154"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=154"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}