{"id":1566,"date":"2026-02-01T01:03:53","date_gmt":"2026-02-01T00:03:53","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/quorum\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:06","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:06","slug":"quorum","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/quorum\/","title":{"rendered":"Quorum"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Das Quorum bezeichnet die notwendige Mindestbeteiligung f\u00fcr wirksame Beschl\u00fcsse in Gremien. Es sichert die rechtliche Legitimation kollektiver Entscheidungen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Quorum ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bestimmung der Beschlussf\u00e4higkeit kollektiver betrieblicher Gremien. Das Quorum beschreibt die objektiv erforderliche Mindestzahl stimmberechtigter Mitglieder f\u00fcr wirksame Entscheidungen. Es liegt vor, wenn eine festgelegte Anzahl von Mitgliedern an der Beschlussfassung tats\u00e4chlich teilnimmt. Die erforderliche Beteiligungszahl ergibt sich aus gesetzlichen oder satzungsm\u00e4\u00dfigen Vorgaben. Ma\u00dfgeblich ist die Anwesenheit oder Mitwirkung zum Zeitpunkt der konkreten Abstimmung. F\u00fcr den Betriebsrat bestimmt \u00a7 33 Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die notwendige Beteiligung. Das Quorum dient der Sicherstellung repr\u00e4sentativer Willensbildung innerhalb des Gremiums. Es ist unabh\u00e4ngig von der inhaltlichen Zustimmung zu einem Beschluss zu beurteilen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung eines bestimmten Quorums besteht nur bei ausdr\u00fccklich normierten Gremien. Vom Mehrheitsprinzip ist das Quorum dadurch abzugrenzen, dass es die Teilnahme und nicht das Abstimmungsergebnis betrifft. In der Praxis beeinflusst das Quorum die organisatorische Durchf\u00fchrung und Wirksamkeit betrieblicher Beschlussverfahren ma\u00dfgeblich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Das Quorum bezeichnet die notwendige Mindestbeteiligung f\u00fcr wirksame Beschl\u00fcsse in Gremien. Es sichert die rechtliche Legitimation kollektiver Entscheidungen. Definition Quorum ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bestimmung der Beschlussf\u00e4higkeit kollektiver betrieblicher Gremien. Das Quorum beschreibt die objektiv erforderliche Mindestzahl stimmberechtigter Mitglieder f\u00fcr wirksame Entscheidungen. Es liegt vor, wenn eine festgelegte Anzahl von Mitgliedern an [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1566","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1566","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1566\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10291,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1566\/revisions\/10291"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1566"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1566"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1566"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}