{"id":1573,"date":"2026-02-01T01:03:53","date_gmt":"2026-02-01T00:03:53","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/rationalisierungskartell\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:06","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:06","slug":"rationalisierungskartell","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/rationalisierungskartell\/","title":{"rendered":"Rationalisierungskartell"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Rationalisierungskartell ist ein Zusammenschluss von Unternehmen zur Effizienzsteigerung. Es dient der wirtschaftlicheren Gestaltung betrieblicher Abl\u00e4ufe.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Rationalisierungskartell ist ein kartellrechtlicher Begriff. Rationalisierungskartell bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen zur gemeinsamen Rationalisierung wirtschaftlicher Prozesse. Der Zusammenschluss zielt auf Kostensenkungen oder Leistungssteigerungen durch abgestimmte Organisation, Spezialisierung oder Nutzung gemeinsamer Ressourcen. Rationalisierungskartell liegt vor, wenn die Kooperation die Wirtschaftlichkeit der beteiligten Unternehmen objektiv verbessert. Voraussetzung ist, dass der Rationalisierungserfolg in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zur Wettbewerbsbeschr\u00e4nkung steht. Rechtsgrundlage ist das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen, ausgeschrieben Gesetz gegen Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen (GWB), insbesondere \u00a7 2 GWB. Das Rationalisierungskartell begr\u00fcndet keine allgemeine Ausnahme vom Kartellverbot ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen. Abzugrenzen ist das Rationalisierungskartell von Preis- oder Quotenkartellen mit prim\u00e4r wettbewerbsbeschr\u00e4nkendem Zweck. In der Praxis dient das Rationalisierungskartell der Effizienzsteigerung vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Rationalisierungskartell ist ein Zusammenschluss von Unternehmen zur Effizienzsteigerung. Es dient der wirtschaftlicheren Gestaltung betrieblicher Abl\u00e4ufe. Definition Rationalisierungskartell ist ein kartellrechtlicher Begriff. Rationalisierungskartell bezeichnet eine vertragliche Vereinbarung zwischen rechtlich selbstst\u00e4ndigen Unternehmen zur gemeinsamen Rationalisierung wirtschaftlicher Prozesse. Der Zusammenschluss zielt auf Kostensenkungen oder Leistungssteigerungen durch abgestimmte Organisation, Spezialisierung oder Nutzung gemeinsamer Ressourcen. Rationalisierungskartell liegt [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1573","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1573","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1573\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10298,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1573\/revisions\/10298"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1573"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1573"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1573"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}