{"id":1577,"date":"2026-02-01T01:03:53","date_gmt":"2026-02-01T00:03:53","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/reallohn\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:07","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:07","slug":"reallohn","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/reallohn\/","title":{"rendered":"Reallohn"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Reallohn bezeichnet die inflationsbereinigte Kaufkraft eines Arbeitsentgelts. Er zeigt, welche G\u00fctermenge mit einem Lohn tats\u00e4chlich verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Reallohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt das f\u00fcr Preisver\u00e4nderungen bereinigte Entgelt aus abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigung. Ma\u00dfgeblich ist die reale Kaufkraft des Arbeitsentgelts im Verh\u00e4ltnis zum allgemeinen Preisniveau. Grundlage ist ein nominal festgestelltes Entgelt f\u00fcr geleistete Arbeit. Der Tatbestand liegt vor, wenn das nominale Arbeitsentgelt rechnerisch an einen Preisindex angepasst ist. Die Berechnung erfolgt objektiv durch Relation eines Entgeltwertes zu einem Verbraucherpreisindex. Als Bezugsgr\u00f6\u00dfe k\u00f6nnen Brutto- oder Nettoentgelte verwendet werden. Die Wahl der Bezugsgr\u00f6\u00dfe bestimmt die wirtschaftliche Aussageebene der Kennzahl. Reallohn ber\u00fccksichtigt ausschlie\u00dflich monet\u00e4re Entgeltbestandteile ohne zus\u00e4tzliche Sozial- oder Sachleistungen. Rechtsgrundlagen sind nicht normativ festgelegt und ergeben sich aus \u00f6konomischen Berechnungskonzepten. Der Begriff begr\u00fcndet keinen Anspruch auf Entgeltanpassung oder Inflationsausgleich. Reallohn ist vom Nominalentgelt durch die fehlende Preisbereinigung abgegrenzt. Reallohn dient in der Praxis der Analyse von Einkommensentwicklungen unter ver\u00e4nderten Preisbedingungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Reallohn bezeichnet die inflationsbereinigte Kaufkraft eines Arbeitsentgelts. Er zeigt, welche G\u00fctermenge mit einem Lohn tats\u00e4chlich verf\u00fcgbar ist. Definition Reallohn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er beschreibt das f\u00fcr Preisver\u00e4nderungen bereinigte Entgelt aus abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigung. Ma\u00dfgeblich ist die reale Kaufkraft des Arbeitsentgelts im Verh\u00e4ltnis zum allgemeinen Preisniveau. Grundlage ist ein nominal festgestelltes Entgelt f\u00fcr geleistete [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1577","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1577","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1577\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10302,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1577\/revisions\/10302"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1577"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1577"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1577"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}