{"id":158,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitslosenquote\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:24","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:24","slug":"arbeitslosenquote","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitslosenquote\/","title":{"rendered":"Arbeitslosenquote"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Arbeitslosenquote misst den prozentualen Anteil registrierter Arbeitsloser an den zivilen Erwerbspersonen. Sie dient der standardisierten Beschreibung der Arbeitsmarktlage.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Die Arbeitslosenquote ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur statistischen Abbildung des Arbeitsmarktes. Sie beschreibt den prozentualen Anteil registrierter Arbeitsloser an der Gesamtzahl der zivilen Erwerbspersonen. Erfasst werden ausschlie\u00dflich Personen ohne Besch\u00e4ftigung, die bei der zust\u00e4ndigen Arbeitsverwaltung gemeldet sind. Voraussetzung ist, dass eine abh\u00e4ngige Besch\u00e4ftigung rechtlich zul\u00e4ssig, tats\u00e4chlich m\u00f6glich und zeitlich verf\u00fcgbar ist. Die Arbeitslosenquote bezieht sich regelm\u00e4\u00dfig auf Personen, die weniger als f\u00fcnfzehn Wochenstunden arbeiten. Ma\u00dfgeblich ist dabei die arbeitsrechtliche Definition der Arbeitslosigkeit nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch, SGB III. Rechtsgrundlage f\u00fcr die arbeitslose Eigenschaft ist \u00a7 16 Sozialgesetzbuch Drittes Buch, SGB III. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung oder Ver\u00f6ffentlichung besteht nicht. Von der Erwerbslosenstatistik ist die Kennzahl abzugrenzen, da dort auch nicht registrierte Arbeitssuchende enthalten sind. Die Arbeitslosenquote ber\u00fccksichtigt keine Personen in Ausbildung, Krankheit oder arbeitsmarktpolitischen Ma\u00dfnahmen. Sie wird regelm\u00e4\u00dfig durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit nach einheitlichen Kriterien ermittelt. Die Arbeitslosenquote besitzt erhebliche Bedeutung f\u00fcr arbeitsmarktbezogene Planung, Bewertung und Berichterstattung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Arbeitslosenquote misst den prozentualen Anteil registrierter Arbeitsloser an den zivilen Erwerbspersonen. Sie dient der standardisierten Beschreibung der Arbeitsmarktlage. Definition Die Arbeitslosenquote ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur statistischen Abbildung des Arbeitsmarktes. Sie beschreibt den prozentualen Anteil registrierter Arbeitsloser an der Gesamtzahl der zivilen Erwerbspersonen. Erfasst werden ausschlie\u00dflich Personen ohne Besch\u00e4ftigung, die bei der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-158","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/158","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/158\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8863,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/158\/revisions\/8863"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=158"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=158"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=158"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}