{"id":1596,"date":"2026-02-01T01:03:54","date_gmt":"2026-02-01T00:03:54","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/rechtsgeschaeft\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:07","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:07","slug":"rechtsgeschaeft","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/rechtsgeschaeft\/","title":{"rendered":"Rechtsgesch\u00e4ft"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ein Rechtsgesch\u00e4ft erzeugt gezielte rechtliche Wirkungen durch menschliches Handeln. Es ordnet Rechte und Pflichten verbindlich zwischen Beteiligten.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Rechtsgesch\u00e4ft ist ein rechtlicher Begriff, der einen Tatbestand mit gezielt herbeigef\u00fchrter Rechtsfolge beschreibt. Er beruht auf mindestens einer wirksamen Willenserkl\u00e4rung einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person. Die Rechtsfolge besteht im Begr\u00fcnden, \u00c4ndern oder Beenden von Rechten oder Pflichten. Ein Rechtsgesch\u00e4ft kann einseitig oder mehrseitig ausgestaltet sein und unterschiedliche Beteiligte erfassen. Voraussetzung ist eine rechtlich relevante Erkl\u00e4rung mit erkennbarem Rechtsbindungswillen innerhalb der gesetzlichen Ordnung. Zus\u00e4tzlich m\u00fcssen gesetzliche Wirksamkeitserfordernisse wie Gesch\u00e4ftsf\u00e4higkeit und gegebenenfalls Form eingehalten sein. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach den objektiven Erkl\u00e4rungsumst\u00e4nden und nicht nach inneren Motiven. Rechtsgrundlagen ergeben sich insbesondere aus dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch BGB. Ein Rechtsgesch\u00e4ft ist unwirksam, wenn gesetzlich angeordnete Nichtigkeitsgr\u00fcnde vorliegen. Es ist von rechtsgesch\u00e4fts\u00e4hnlichen Handlungen zu unterscheiden, deren Rechtsfolgen kraft Gesetzes eintreten. Das Rechtsgesch\u00e4ft bildet einen zentralen Ankn\u00fcpfungspunkt f\u00fcr schuldrechtliche und arbeitsrechtliche Gestaltungen in der Praxis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ein Rechtsgesch\u00e4ft erzeugt gezielte rechtliche Wirkungen durch menschliches Handeln. Es ordnet Rechte und Pflichten verbindlich zwischen Beteiligten. Definition Rechtsgesch\u00e4ft ist ein rechtlicher Begriff, der einen Tatbestand mit gezielt herbeigef\u00fchrter Rechtsfolge beschreibt. Er beruht auf mindestens einer wirksamen Willenserkl\u00e4rung einer nat\u00fcrlichen oder juristischen Person. Die Rechtsfolge besteht im Begr\u00fcnden, \u00c4ndern oder Beenden von Rechten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1596","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1596","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1596\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10322,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1596\/revisions\/10322"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1596"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1596"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1596"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}