{"id":1607,"date":"2026-02-01T01:03:54","date_gmt":"2026-02-01T00:03:54","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/regelungsabrede\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:08","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:08","slug":"regelungsabrede","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/regelungsabrede\/","title":{"rendered":"Regelungsabrede"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Regelungsabrede ist eine formlose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mit schuldrechtlicher Bindung. Sie wirkt nur zwischen den Betriebsparteien und entfaltet keine unmittelbare Wirkung auf Arbeitsverh\u00e4ltnisse.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Die Regelungsabrede ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur schuldrechtlichen Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie bezeichnet eine formlose Vereinbarung, die ausschlie\u00dflich Rechte und Pflichten der Betriebsparteien festlegt. Eine Regelungsabrede liegt vor, wenn Inhalt, Zweck und Bindungswille zwischen den Parteien festgelegt sind. Vorausgesetzt ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats sowie die Einigung mit dem Arbeitgeber. Rechtsgrundlage ist \u00a7 77 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als Vereinbarungsform ohne normative Wirkung. Die Regelungsabrede begr\u00fcndet keine unmittelbare und zwingende Wirkung f\u00fcr einzelne Arbeitsverh\u00e4ltnisse der Besch\u00e4ftigten. Sie ist von der Betriebsvereinbarung abzugrenzen, da sie ausschlie\u00dflich schuldrechtlich zwischen den Parteien wirkt. In der Praxis erm\u00f6glicht die Regelungsabrede flexible und kurzfristige Abstimmungen ohne formelle Anforderungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Regelungsabrede ist eine formlose Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat mit schuldrechtlicher Bindung. Sie wirkt nur zwischen den Betriebsparteien und entfaltet keine unmittelbare Wirkung auf Arbeitsverh\u00e4ltnisse. Definition Die Regelungsabrede ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur schuldrechtlichen Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Sie bezeichnet eine formlose Vereinbarung, die ausschlie\u00dflich Rechte und Pflichten der Betriebsparteien festlegt. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1607","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1607","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1607\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10333,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1607\/revisions\/10333"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1607"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1607"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1607"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}