{"id":161,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitsmarkt\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:24","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:24","slug":"arbeitsmarkt","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitsmarkt\/","title":{"rendered":"Arbeitsmarkt"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitsmarkt beschreibt das gesamtwirtschaftliche Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage nach abh\u00e4ngiger Arbeit. Er bildet die Grundlage f\u00fcr statistische Beobachtung und arbeitsmarktpolitische Steuerung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitsmarkt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung strukturierter Austauschbeziehungen abh\u00e4ngiger entlohnter Arbeit. Er bezeichnet das gesamtwirtschaftliche Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskr\u00e4ften im Inland. Angebot umfasst Erwerbst\u00e4tige, registrierte Arbeitslose und stille Reserve innerhalb eines abgegrenzten Wirtschaftsraums. Nachfrage besteht aus allen verf\u00fcgbaren Arbeitspl\u00e4tzen und dem effektiven Arbeitsvolumen der Besch\u00e4ftigung. Die Zuordnung erfolgt unabh\u00e4ngig von regionaler, beruflicher oder personenbezogener Differenzierung der Arbeitskr\u00e4fte. Die Beobachtung des Arbeitsmarkt erfolgt durch die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit nach Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III. Der Begriff begr\u00fcndet keinen individuellen Anspruch auf Besch\u00e4ftigung oder Entgelt gegen\u00fcber Arbeitgebern. Der Arbeitsmarkt ist von internen Besch\u00e4ftigungssystemen einzelner Betriebe als betriebsinterne Personalstruktur abzugrenzen. Arbeitsmarkt dient der Analyse von Besch\u00e4ftigungslage, Fachkr\u00e4ftebedarf und arbeitsmarktpolitischen Ma\u00dfnahmen auf nationaler Ebene.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitsmarkt beschreibt das gesamtwirtschaftliche Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage nach abh\u00e4ngiger Arbeit. Er bildet die Grundlage f\u00fcr statistische Beobachtung und arbeitsmarktpolitische Steuerung. Definition Arbeitsmarkt ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung strukturierter Austauschbeziehungen abh\u00e4ngiger entlohnter Arbeit. Er bezeichnet das gesamtwirtschaftliche Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nach Arbeitskr\u00e4ften im Inland. Angebot umfasst Erwerbst\u00e4tige, registrierte Arbeitslose [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-161","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/161","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/161\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8866,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/161\/revisions\/8866"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=161"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=161"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=161"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}