{"id":1612,"date":"2026-02-01T01:03:54","date_gmt":"2026-02-01T00:03:54","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/reichensteuer\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:08","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:08","slug":"reichensteuer","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/reichensteuer\/","title":{"rendered":"Reichensteuer"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Reichensteuer bezeichnet einen erh\u00f6hten Einkommensteuersatz f\u00fcr besonders hohe private Eink\u00fcnfte. Sie greift oberhalb festgelegter Einkommensgrenzen und wirkt als Zuschlag.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Reichensteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur steuerlichen Belastung au\u00dfergew\u00f6hnlich hoher Einkommen nat\u00fcrlicher Personen. Sie beschreibt einen erh\u00f6hten Spitzensteuersatz innerhalb der progressiven Einkommensteuer ohne eigenst\u00e4ndige Steuerart. Die Reichensteuer liegt vor, wenn zu versteuerndes Einkommen gesetzlich definierte Einkommensschwellen \u00fcberschreitet. Voraussetzung ist die Veranlagung zur Einkommensteuer sowie das \u00dcberschreiten der ma\u00dfgeblichen Grenzbetr\u00e4ge. Die steuerliche Mehrbelastung wird durch einen Zuschlag auf den regul\u00e4ren Spitzensteuersatz umgesetzt. Rechtsgrundlage ist \u00a7 32a Einkommensteuergesetz, EStG, der den erh\u00f6hten Steuersatz normiert. F\u00fcr bestimmte Gewinneink\u00fcnfte ist gesetzlich ein Entlastungsmechanismus vorgesehen. Die Reichensteuer begr\u00fcndet keine zus\u00e4tzliche Steuerpflicht au\u00dferhalb der Einkommensteuerveranlagung. Sie ist von verm\u00f6gensbezogenen Steuern abzugrenzen, da ausschlie\u00dflich laufende Eink\u00fcnfte erfasst werden. In der Praxis betrifft die Reichensteuer vor allem sehr hohe Erwerbs- und Unternehmenseinkommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Reichensteuer bezeichnet einen erh\u00f6hten Einkommensteuersatz f\u00fcr besonders hohe private Eink\u00fcnfte. Sie greift oberhalb festgelegter Einkommensgrenzen und wirkt als Zuschlag. Definition Reichensteuer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur steuerlichen Belastung au\u00dfergew\u00f6hnlich hoher Einkommen nat\u00fcrlicher Personen. Sie beschreibt einen erh\u00f6hten Spitzensteuersatz innerhalb der progressiven Einkommensteuer ohne eigenst\u00e4ndige Steuerart. Die Reichensteuer liegt vor, wenn zu versteuerndes [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1612","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1612","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1612\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10338,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1612\/revisions\/10338"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1612"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1612"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1612"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}