{"id":1614,"date":"2026-02-01T01:03:54","date_gmt":"2026-02-01T00:03:54","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/reisekosten\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:08","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:08","slug":"reisekosten","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/reisekosten\/","title":{"rendered":"Reisekosten"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Reisekosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit. Sie umfassen notwendige Kostenpositionen, die durch dienstliche Reisen entstehen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Reisekosten sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Erstattung beruflich veranlasster Aufwendungen bei Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten. Sie umfassen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, \u00dcbernachtungskosten und notwendige Reisenebenkosten. Reisekosten liegen vor, wenn eine T\u00e4tigkeit vor\u00fcbergehend au\u00dferhalb der Wohnung und der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte ausge\u00fcbt wird. Voraussetzung ist eine nahezu ausschlie\u00dflich berufliche Veranlassung der Reise sowie die Entstehung notwendiger Aufwendungen. Der Anspruch auf Erstattung ergibt sich aus \u00a7 670 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, BGB, als Aufwendungsersatz. Steuerliche Pauschalen und Abzugsgrenzen bestimmen die lohnsteuerliche Behandlung der Reisekosten. Reisekosten begr\u00fcnden keinen Verg\u00fctungsanspruch, sondern ersetzen tats\u00e4chlich entstandene oder pauschalierte Aufwendungen. Sie sind von Arbeitsentgelt abzugrenzen, das unabh\u00e4ngig von konkreten Kosten geschuldet wird. In der Praxis werden Reisekosten durch betriebliche Regelungen, Tarifvertr\u00e4ge oder Einzelabrechnungen abgewickelt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Reisekosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit. Sie umfassen notwendige Kostenpositionen, die durch dienstliche Reisen entstehen. Definition Reisekosten sind ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Erstattung beruflich veranlasster Aufwendungen bei Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten. Sie umfassen Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, \u00dcbernachtungskosten und notwendige Reisenebenkosten. Reisekosten liegen vor, wenn eine T\u00e4tigkeit vor\u00fcbergehend au\u00dferhalb der Wohnung und der ersten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1614","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1614","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1614\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10340,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1614\/revisions\/10340"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1614"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1614"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1614"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}