{"id":1616,"date":"2026-02-01T01:03:54","date_gmt":"2026-02-01T00:03:54","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/reisezeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:08","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:08","slug":"reisezeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/reisezeit\/","title":{"rendered":"Reisezeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Reisezeit bezeichnet Zeitspannen, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dienstlich veranlassten Ortsver\u00e4nderungen aufwenden. Die rechtliche Einordnung h\u00e4ngt von arbeitsrechtlichen und arbeitszeitrechtlichen Vorgaben ab.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Reisezeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zeitr\u00e4ume, in denen Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Veranlassung Ortsver\u00e4nderungen zwischen Ausgangs- und Zielorten durchf\u00fchren. Reisezeit liegt vor, wenn eine dienstlich angeordnete Fortbewegung au\u00dferhalb der regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte zeitlich festgelegt ist. Voraussetzung ist eine objektive Zuordnung der Wegstrecke zur betrieblichen T\u00e4tigkeit des Arbeitgebers. Die Einordnung von Reisezeit als Arbeitszeit richtet sich nach dem Umfang der arbeitgeberseitigen Inanspruchnahme. Ma\u00dfgeblich ist, ob der Arbeitnehmer w\u00e4hrend der Fortbewegung fremdn\u00fctzig gebunden ist. Rechtsgrundlage f\u00fcr die arbeitszeitrechtliche Bewertung ist \u00a7 2 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Eine automatische Gleichstellung mit verg\u00fctungspflichtiger Arbeitszeit besteht nicht. Abzugrenzen ist Reisezeit von Ruhezeiten ohne arbeitsbezogene Verpflichtungen nach Ankunft am Reiseziel. In der Praxis beeinflusst Reisezeit die Verg\u00fctungs- und Arbeitszeitgestaltung bei Dienstreisen im Arbeitsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Reisezeit bezeichnet Zeitspannen, die Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dienstlich veranlassten Ortsver\u00e4nderungen aufwenden. Die rechtliche Einordnung h\u00e4ngt von arbeitsrechtlichen und arbeitszeitrechtlichen Vorgaben ab. Definition Reisezeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Zeitr\u00e4ume, in denen Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Veranlassung Ortsver\u00e4nderungen zwischen Ausgangs- und Zielorten durchf\u00fchren. Reisezeit liegt vor, wenn eine dienstlich angeordnete Fortbewegung au\u00dferhalb der [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1616","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1616","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1616\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10342,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1616\/revisions\/10342"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1616"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1616"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1616"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}