{"id":1637,"date":"2026-02-01T01:03:55","date_gmt":"2026-02-01T00:03:55","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/rohergebnis\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:08","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:08","slug":"rohergebnis","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/rohergebnis\/","title":{"rendered":"Rohergebnis"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Rohergebnis bezeichnet eine handelsrechtliche Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung. Es fasst bestimmte Ertrags- und Aufwandspositionen zu einer vereinfachten Ergebnisgr\u00f6\u00dfe zusammen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Rohergebnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet eine gesetzlich zul\u00e4ssige Zwischensumme innerhalb der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung bestimmter Unternehmen. Erfasst werden ausgew\u00e4hlte Ertrags- und Aufwandspositionen vor Ber\u00fccksichtigung von Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Das Rohergebnis liegt vor, wenn Umsatzerl\u00f6se und weitere betriebliche Ertr\u00e4ge nach festgelegten Rechenregeln zusammengef\u00fchrt sind. Die Ausweisung setzt voraus, dass die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamt- oder Umsatzkostenverfahren aufgestellt wird. Ma\u00dfgeblich ist ein gesetzliches Wahlrecht f\u00fcr kleine und mittelgro\u00dfe Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personengesellschaften. Rechtsgrundlage ist \u00a7 275 Handelsgesetzbuch (HGB) in Verbindung mit \u00a7 276 HGB. Eine Verpflichtung zur Ausweisung besteht nicht, da lediglich eine zul\u00e4ssige Zusammenfassung vorgesehen ist. Abzugrenzen ist die Kennzahl vom Betriebsergebnis, da weitere Aufwandsarten unber\u00fccksichtigt bleiben. In der Praxis dient das Rohergebnis der strukturierten Darstellung der Ertragslage im Jahresabschluss.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Rohergebnis bezeichnet eine handelsrechtliche Zwischensumme der Gewinn- und Verlustrechnung. Es fasst bestimmte Ertrags- und Aufwandspositionen zu einer vereinfachten Ergebnisgr\u00f6\u00dfe zusammen. Definition Rohergebnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet eine gesetzlich zul\u00e4ssige Zwischensumme innerhalb der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung bestimmter Unternehmen. Erfasst werden ausgew\u00e4hlte Ertrags- und Aufwandspositionen vor Ber\u00fccksichtigung von Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1637","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1637","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1637\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10363,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1637\/revisions\/10363"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1637"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1637"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1637"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}