{"id":1649,"date":"2026-02-01T01:03:55","date_gmt":"2026-02-01T00:03:55","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/ruhepause\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:09","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:09","slug":"ruhepause","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/ruhepause\/","title":{"rendered":"Ruhepause"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Die Ruhepause ist eine gesetzlich geregelte Unterbrechung der Arbeitszeit ohne Arbeits- oder Bereitschaftspflicht. Sie dient der Erholung und z\u00e4hlt nicht zur verg\u00fctungspflichtigen Arbeitszeit.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Ruhepause ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Ruhepause bezeichnet eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der t\u00e4glichen Arbeitszeit, w\u00e4hrend der Arbeitnehmer vollst\u00e4ndig von Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft freigestellt sind. Ruhepause liegt objektiv vor, wenn Dauer und zeitliche Lage verbindlich bestimmt sind und der Zeitraum der Erholung dient. Ruhepause setzt voraus, dass w\u00e4hrend des Unterbrechungszeitraums weder Weisungen zu befolgen noch betriebliche Pflichten wahrzunehmen sind. Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz, insbesondere \u00a7 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG), der Mindestdauer und Aufteilung vorgibt. Nach \u00a7 4 ArbZG sind bei \u00dcberschreiten bestimmter t\u00e4glicher Arbeitszeiten festgelegte Ruhepausen zwingend einzuhalten. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verg\u00fctung der Ruhepause besteht nicht. Ruhepause ist von arbeitsbedingten Unterbrechungen abzugrenzen, bei denen eine fortbestehende Verpflichtung zur Arbeitsbereitschaft besteht. In der betrieblichen Praxis strukturiert die Ruhepause die Arbeitszeit und sichert die Einhaltung arbeitszeitrechtlicher Schutzvorgaben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Die Ruhepause ist eine gesetzlich geregelte Unterbrechung der Arbeitszeit ohne Arbeits- oder Bereitschaftspflicht. Sie dient der Erholung und z\u00e4hlt nicht zur verg\u00fctungspflichtigen Arbeitszeit. Definition Ruhepause ist ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Ruhepause bezeichnet eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der t\u00e4glichen Arbeitszeit, w\u00e4hrend der Arbeitnehmer vollst\u00e4ndig von Arbeitsleistung und Arbeitsbereitschaft freigestellt sind. Ruhepause liegt objektiv vor, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1649","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1649","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1649\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10375,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1649\/revisions\/10375"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1649"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1649"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1649"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}