{"id":1650,"date":"2026-02-01T01:03:55","date_gmt":"2026-02-01T00:03:55","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/ruhepausen\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:09","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:09","slug":"ruhepausen","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/ruhepausen\/","title":{"rendered":"Ruhepausen"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der t\u00e4glichen Arbeitszeit zur Erholung. Sie z\u00e4hlen nicht zur Arbeitszeit und dienen dem Gesundheitsschutz.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Ruhepausen sind ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen im Voraus festgelegte Unterbrechungen der t\u00e4glichen Arbeitszeit ohne Arbeits- oder Bereithaltungspflicht. Ruhepausen liegen vor, wenn der Arbeitnehmer vollst\u00e4ndig von der Arbeitsleistung freigestellt ist. W\u00e4hrend der Ruhepausen steht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber rechtlich nicht zur Verf\u00fcgung. Die Mindestdauer einzelner Unterbrechungsabschnitte betr\u00e4gt f\u00fcnfzehn Minuten. Umfang und Verpflichtung zur Gew\u00e4hrung richten sich nach der L\u00e4nge der t\u00e4glichen Arbeitszeit. Rechtsgrundlage ist \u00a7 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als zwingende \u00f6ffentlich-rechtliche Schutzvorschrift. Die zeitliche Lage kann durch Weisung, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag bestimmt werden. Ruhepausen gelten arbeitszeitrechtlich nicht als verg\u00fctungspflichtige Arbeitszeit. Eine Unterbrechung unter fortbestehender Einsatz- oder Bereitschaftspflicht erf\u00fcllt die Voraussetzungen nicht. Abzugrenzen sind Ruhepausen von Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen. In der Praxis strukturieren Ruhepausen den Arbeitsablauf und sichern gesetzliche Erholungsintervalle.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ruhepausen sind gesetzlich vorgeschriebene Unterbrechungen der t\u00e4glichen Arbeitszeit zur Erholung. Sie z\u00e4hlen nicht zur Arbeitszeit und dienen dem Gesundheitsschutz. Definition Ruhepausen sind ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen im Voraus festgelegte Unterbrechungen der t\u00e4glichen Arbeitszeit ohne Arbeits- oder Bereithaltungspflicht. Ruhepausen liegen vor, wenn der Arbeitnehmer vollst\u00e4ndig von der Arbeitsleistung freigestellt ist. W\u00e4hrend der Ruhepausen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1650","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1650","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1650\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10377,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1650\/revisions\/10377"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1650"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1650"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1650"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}