{"id":1651,"date":"2026-02-01T01:03:55","date_gmt":"2026-02-01T00:03:55","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/ruhestand\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:09","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:09","slug":"ruhestand","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/ruhestand\/","title":{"rendered":"Ruhestand"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Ruhestand bezeichnet den Status nach dem dauerhaften Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Er ist regelm\u00e4\u00dfig mit dem Bezug einer Altersversorgung verbunden.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Ruhestand ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zustand nach dem endg\u00fcltigen Ende der beruflichen Erwerbst\u00e4tigkeit eines Arbeitnehmers. Ruhestand liegt vor, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis dauerhaft beendet ist und keine Arbeitspflichten mehr bestehen. Der \u00dcbergang erfolgt regelm\u00e4\u00dfig mit Erreichen einer gesetzlich bestimmten Altersgrenze oder durch vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersleistung. An die Beendigung schlie\u00dft sich der Bezug einer Altersrente oder einer vergleichbaren Versorgung an. F\u00fcr Arbeitnehmer erfolgt die Altersversorgung typischerweise aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder erg\u00e4nzenden Systemen. Die rechtlichen Voraussetzungen richten sich nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Der Eintritt in den Ruhestand setzt keine gesonderte Vereinbarung voraus, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis wirksam beendet ist. W\u00e4hrend des Ruhestands bestehen keine arbeitsvertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten mehr. Der Begriff begr\u00fcndet keinen Anspruch auf eine bestimmte Rentenh\u00f6he. Abzugrenzen ist Ruhestand vom Vorruhestand mit fortbestehendem oder \u00fcberbr\u00fcckendem Vertragsverh\u00e4ltnis. In der Praxis markiert der Ruhestand den endg\u00fcltigen \u00dcbergang von der Erwerbsphase in die Altersversorgung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Ruhestand bezeichnet den Status nach dem dauerhaften Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Er ist regelm\u00e4\u00dfig mit dem Bezug einer Altersversorgung verbunden. Definition Ruhestand ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zustand nach dem endg\u00fcltigen Ende der beruflichen Erwerbst\u00e4tigkeit eines Arbeitnehmers. Ruhestand liegt vor, wenn das Arbeitsverh\u00e4ltnis dauerhaft beendet ist und keine Arbeitspflichten mehr bestehen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1651","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1651","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1651\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10378,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1651\/revisions\/10378"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1651"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1651"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1651"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}