{"id":1669,"date":"2026-02-01T01:03:55","date_gmt":"2026-02-01T00:03:55","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/schenkung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:09","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:09","slug":"schenkung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/schenkung\/","title":{"rendered":"Schenkung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Schenkung bezeichnet die unentgeltliche \u00dcbertragung eines Verm\u00f6genswerts zwischen zwei Personen. Ma\u00dfgeblich ist die Einigung \u00fcber die Unentgeltlichkeit ohne rechtliche Gegenleistung.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Schenkung ist ein zivilrechtlicher Begriff, der die unentgeltliche Zuwendung eines Verm\u00f6genswertes beschreibt. Sie liegt vor, wenn eine Verm\u00f6gensverschiebung rechtlich ohne ausgleichende Gegenleistung festgelegt ist. Erforderlich ist eine Einigung zwischen Zuwendendem und Erwerber \u00fcber die Unentgeltlichkeit der Leistung. Die Schenkung setzt voraus, dass ein Rechtsbindungswille auf endg\u00fcltige Eigentums\u00fcbertragung objektiv feststellbar ist. Eine lediglich vor\u00fcbergehende Gebrauchs\u00fcberlassung erf\u00fcllt diese Voraussetzungen nicht. Rechtsgrundlage ist \u00a7 516 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch, BGB, erg\u00e4nzt durch die Formvorschrift des \u00a7 518 BGB. Ein Formmangel des Schenkungsversprechens wird durch den tats\u00e4chlichen Vollzug geheilt. Die Schenkung begr\u00fcndet keinen Anspruch auf eine Gegenleistung oder auf synallagmatische Vertragspflichten. Abzugrenzen ist die Schenkung von der Leihe, bei der kein Eigentums\u00fcbergang beabsichtigt ist. In der Praxis ist die Schenkung relevant f\u00fcr Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen mit zivilrechtlichen und steuerlichen Folgefragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Schenkung bezeichnet die unentgeltliche \u00dcbertragung eines Verm\u00f6genswerts zwischen zwei Personen. Ma\u00dfgeblich ist die Einigung \u00fcber die Unentgeltlichkeit ohne rechtliche Gegenleistung. Definition Schenkung ist ein zivilrechtlicher Begriff, der die unentgeltliche Zuwendung eines Verm\u00f6genswertes beschreibt. Sie liegt vor, wenn eine Verm\u00f6gensverschiebung rechtlich ohne ausgleichende Gegenleistung festgelegt ist. Erforderlich ist eine Einigung zwischen Zuwendendem und Erwerber [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1669","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1669","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1669\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10396,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1669\/revisions\/10396"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1669"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1669"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1669"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}