{"id":1673,"date":"2026-02-01T01:03:55","date_gmt":"2026-02-01T00:03:55","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/schlichtung\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:09","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:09","slug":"schlichtung","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/schlichtung\/","title":{"rendered":"Schlichtung"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Schlichtung bezeichnet ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung tariflicher Konflikte zwischen Koalitionen. Ziel ist eine Einigung ohne unmittelbaren Arbeitskampf.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Schlichtung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung tariflicher Kollektivstreitigkeiten. Sie dient der Herbeif\u00fchrung eines Ausgleichs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverb\u00e4nden bei gescheiterten Tarifverhandlungen. Schlichtung liegt vor, wenn die Tarifparteien ein besonderes Verfahren zur Konfliktl\u00f6sung vereinbart haben. Voraussetzung ist eine festgelegte Verfahrensordnung mit Beteiligung eines unparteiischen Schlichters oder Gremiums. Der Schlichter unterbreitet einen Einigungsvorschlag auf Grundlage der vorgetragenen Positionen der Parteien. Der Spruch entfaltet keine unmittelbare Rechtsverbindlichkeit ohne vorherige oder nachtr\u00e4gliche Zustimmung der Beteiligten. Eine staatlich angeordnete oder zwingende Schlichtung im Tarifkonflikt besteht im deutschen Arbeitsrecht nicht. Schlichtung ist von gerichtlichen Verfahren abzugrenzen, da sie keine hoheitliche Streitentscheidung darstellt. Das Verfahren kann vor oder w\u00e4hrend eines Arbeitskampfes durchgef\u00fchrt werden. In der Praxis wird Schlichtung eingesetzt, um tarifliche L\u00f6sungen unter Wahrung der Tarifautonomie zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Schlichtung bezeichnet ein strukturiertes Verfahren zur Beilegung tariflicher Konflikte zwischen Koalitionen. Ziel ist eine Einigung ohne unmittelbaren Arbeitskampf. Definition Schlichtung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur au\u00dfergerichtlichen Beilegung tariflicher Kollektivstreitigkeiten. Sie dient der Herbeif\u00fchrung eines Ausgleichs zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverb\u00e4nden bei gescheiterten Tarifverhandlungen. Schlichtung liegt vor, wenn die Tarifparteien ein besonderes Verfahren zur Konfliktl\u00f6sung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1673","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1673","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1673\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10400,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1673\/revisions\/10400"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1673"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1673"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1673"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}