{"id":1681,"date":"2026-02-01T01:03:56","date_gmt":"2026-02-01T00:03:56","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/schuldnerverzug\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:10","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:10","slug":"schuldnerverzug","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/schuldnerverzug\/","title":{"rendered":"Schuldnerverzug"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Schuldnerverzug beschreibt die versp\u00e4tete Erf\u00fcllung einer f\u00e4lligen Leistungspflicht. Er l\u00f6st gesetzlich bestimmte Rechtsfolgen zugunsten des Gl\u00e4ubigers aus.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Schuldnerverzug ist ein schuldrechtlicher Begriff im Leistungsst\u00f6rungsrecht des Zivilrechts. Er bezeichnet den Zustand, in dem eine f\u00e4llige und durchsetzbare Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner nach Eintritt der F\u00e4lligkeit trotz Mahnung nicht leistet. Eine Mahnung ist entbehrlich, wenn die Leistungszeit kalenderm\u00e4\u00dfig bestimmt oder der Leistungsverzug gesetzlich angeordnet ist. Voraussetzung ist ferner, dass der Schuldner die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Die Rechtsfolgen umfassen insbesondere Schadensersatz wegen Verz\u00f6gerung sowie Verzinsung von Geldforderungen. Rechtsgrundlage sind \u00a7 286 B\u00fcrgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit \u00a7 280 Absatz 1 BGB. Bei Entgeltforderungen tritt Schuldnerverzug sp\u00e4testens drei\u00dfig Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang einer Rechnung ein. Schuldnerverzug begr\u00fcndet keinen automatischen Anspruch auf Vertragsaufl\u00f6sung ohne weitere Voraussetzungen. Er ist vom Gl\u00e4ubigerverzug abzugrenzen, bei dem die Annahme der Leistung verweigert wird. In der Praxis ist Schuldnerverzug zentral f\u00fcr Zinsanspr\u00fcche, Schadensersatz und Fristenkontrolle.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Schuldnerverzug beschreibt die versp\u00e4tete Erf\u00fcllung einer f\u00e4lligen Leistungspflicht. Er l\u00f6st gesetzlich bestimmte Rechtsfolgen zugunsten des Gl\u00e4ubigers aus. Definition Schuldnerverzug ist ein schuldrechtlicher Begriff im Leistungsst\u00f6rungsrecht des Zivilrechts. Er bezeichnet den Zustand, in dem eine f\u00e4llige und durchsetzbare Leistung nicht rechtzeitig erbracht wird. Schuldnerverzug liegt vor, wenn der Schuldner nach Eintritt der F\u00e4lligkeit trotz [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1681","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1681","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1681\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10408,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1681\/revisions\/10408"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1681"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1681"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1681"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}