{"id":1684,"date":"2026-02-01T01:03:56","date_gmt":"2026-02-01T00:03:56","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/schwarzarbeit\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:10","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:10","slug":"schwarzarbeit","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/schwarzarbeit\/","title":{"rendered":"Schwarzarbeit"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Schwarzarbeit bezeichnet die Erbringung entgeltlicher Arbeitsleistungen unter Umgehung gesetzlicher Melde- und Abgabepflichten. Sie betrifft Auftraggeber und Leistungserbringer gleicherma\u00dfen.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Schwarzarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Schwarzarbeit bezeichnet die Erbringung oder Veranlassung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verletzung gesetzlicher Pflichten. Erfasst sind Verst\u00f6\u00dfe gegen steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Pflichten im Zusammenhang mit entgeltlicher Arbeit. Tatbestandlich ist festgelegt, dass Melde-, Beitrags- oder Erkl\u00e4rungspflichten objektiv nicht erf\u00fcllt sind. Ma\u00dfgeblich ist die tats\u00e4chliche Durchf\u00fchrung der T\u00e4tigkeit unabh\u00e4ngig von ihrer zivilrechtlichen Bezeichnung. Rechtsgrundlage ist das Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetz, insbesondere \u00a7 1 Schwarzarbeitsbek\u00e4mpfungsgesetz (SchwarzArbG). Schwarzarbeit liegt auch vor, wenn Sozialleistungen bezogen und gleichzeitig nicht gemeldete Leistungen erbracht werden. Nicht erfasst sind T\u00e4tigkeiten ohne nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht im pers\u00f6nlichen oder nachbarschaftlichen Bereich. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Annahme eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses wird durch Schwarzarbeit nicht begr\u00fcndet. Abzugrenzen ist Schwarzarbeit von erlaubten Gef\u00e4lligkeitsleistungen ohne nachhaltige Entgeltorientierung. In der Praxis ist Schwarzarbeit relevant f\u00fcr Pr\u00fcfungen, Sanktionen und die rechtliche Bewertung von Vertragsverh\u00e4ltnissen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Schwarzarbeit bezeichnet die Erbringung entgeltlicher Arbeitsleistungen unter Umgehung gesetzlicher Melde- und Abgabepflichten. Sie betrifft Auftraggeber und Leistungserbringer gleicherma\u00dfen. Definition Schwarzarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Schwarzarbeit bezeichnet die Erbringung oder Veranlassung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verletzung gesetzlicher Pflichten. Erfasst sind Verst\u00f6\u00dfe gegen steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder gewerberechtliche Pflichten im Zusammenhang mit entgeltlicher Arbeit. Tatbestandlich [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1684","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1684","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1684\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10411,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1684\/revisions\/10411"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1684"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1684"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1684"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}