{"id":169,"date":"2026-02-01T01:03:25","date_gmt":"2026-02-01T00:03:25","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/arbeitsplatz\/"},"modified":"2026-02-01T13:00:24","modified_gmt":"2026-02-01T12:00:24","slug":"arbeitsplatz","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/arbeitsplatz\/","title":{"rendered":"Arbeitsplatz"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Arbeitsplatz bezeichnet den r\u00e4umlich bestimmten T\u00e4tigkeitsbereich von Besch\u00e4ftigten. Er beschreibt den Ort und Rahmen, in dem Arbeit tats\u00e4chlich ausge\u00fcbt wird.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Arbeitsplatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines r\u00e4umlich bestimmten T\u00e4tigkeitsbereichs von Besch\u00e4ftigten. Der Arbeitsplatz umfasst den zugewiesenen Arbeitsort einschlie\u00dflich der eingesetzten Arbeitsmittel und der organisatorischen Einbindung. Die r\u00e4umliche Bestimmung kann betriebsintern oder betriebsextern erfolgen und bleibt funktional auf die T\u00e4tigkeit bezogen. Er liegt objektiv vor, wenn Ort, Aufgaben und Nutzungsmittel betrieblich festgelegt und tats\u00e4chlich genutzt sind. Die Festlegung erfordert keine individuelle Vereinbarung, sondern eine klare organisatorische Zuordnung im Arbeitsablauf. Rechtsgrundlage ist \u00a7 2 Absatz 4 Arbeitsst\u00e4ttenverordnung, ArbSt\u00e4ttV, der den Arbeitsplatz als T\u00e4tigkeitsbereich definiert. F\u00fcr betriebliche Planungen ist \u00a7 90 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG, einschl\u00e4gig, soweit Beteiligungsrechte ber\u00fchrt sind. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung bestimmter r\u00e4umlicher Kapazit\u00e4ten wird dadurch nicht begr\u00fcndet. Vom Arbeitsplatz zu unterscheiden ist die organisatorische Arbeitsstelle als abstrakte Zuordnung von Aufgaben. Der Begriff ist praxisrelevant f\u00fcr Mitwirkungsrechte, Arbeitsschutzpflichten und personalbezogene Planungsentscheidungen im Betrieb.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Arbeitsplatz bezeichnet den r\u00e4umlich bestimmten T\u00e4tigkeitsbereich von Besch\u00e4ftigten. Er beschreibt den Ort und Rahmen, in dem Arbeit tats\u00e4chlich ausge\u00fcbt wird. Definition Arbeitsplatz ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines r\u00e4umlich bestimmten T\u00e4tigkeitsbereichs von Besch\u00e4ftigten. Der Arbeitsplatz umfasst den zugewiesenen Arbeitsort einschlie\u00dflich der eingesetzten Arbeitsmittel und der organisatorischen Einbindung. Die r\u00e4umliche Bestimmung kann betriebsintern [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-169","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/169","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/169\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":8874,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/169\/revisions\/8874"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=169"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=169"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=169"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}