{"id":1692,"date":"2026-02-01T01:03:56","date_gmt":"2026-02-01T00:03:56","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/selbstaendige\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:10","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:10","slug":"selbstaendige","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/selbstaendige\/","title":{"rendered":"Selbst\u00e4ndige"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Selbst\u00e4ndige sind Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung aus\u00fcben. Sie stehen nicht in einem abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Selbst\u00e4ndige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Selbst\u00e4ndige bezeichnet Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Kennzeichnend ist die pers\u00f6nliche Unabh\u00e4ngigkeit von Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Inhalt der T\u00e4tigkeit. Selbst\u00e4ndige sind nicht in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und tragen das unternehmerische Risiko ihrer T\u00e4tigkeit. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach den tats\u00e4chlichen Umst\u00e4nden der Leistungserbringung. Ma\u00dfgeblich sind insbesondere fehlende Weisungsgebundenheit und organisatorische Eigenst\u00e4ndigkeit. Rechtsgrundlage ist \u00a7 84 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Selbst\u00e4ndige unterliegen grunds\u00e4tzlich nicht der Sozialversicherungspflicht aus abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigung. Der Begriff begr\u00fcndet kein Arbeitsverh\u00e4ltnis und keine arbeitnehmertypischen Schutzrechte. Abzugrenzen sind Selbst\u00e4ndige von Arbeitnehmern mit pers\u00f6nlicher Abh\u00e4ngigkeit und Eingliederung in den Betrieb. In der Praxis ist Selbst\u00e4ndige entscheidend f\u00fcr sozialversicherungsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Einordnung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Selbst\u00e4ndige sind Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung aus\u00fcben. Sie stehen nicht in einem abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis. Definition Selbst\u00e4ndige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Selbst\u00e4ndige bezeichnet Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Kennzeichnend ist die pers\u00f6nliche Unabh\u00e4ngigkeit von Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1692","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1692","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1692\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10420,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1692\/revisions\/10420"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1692"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1692"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1692"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}