{"id":1694,"date":"2026-02-01T01:03:56","date_gmt":"2026-02-01T00:03:56","guid":{"rendered":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/betriebsratslexikon\/br\/selbststaendige\/"},"modified":"2026-02-01T13:01:10","modified_gmt":"2026-02-01T12:01:10","slug":"selbststaendige","status":"publish","type":"betriebsratslexikon","link":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wissensdatenbank\/glossar\/selbststaendige\/","title":{"rendered":"Selbstst\u00e4ndige"},"content":{"rendered":"<h3 class=\"h3\">In K\u00fcrze<\/h3>\n<p>Selbstst\u00e4ndige sind Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung aus\u00fcben. Sie stehen nicht in einem abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<h3 class=\"h3\">Definition<\/h3>\n<p>Selbstst\u00e4ndige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Selbstst\u00e4ndige bezeichnet Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Kennzeichnend ist die pers\u00f6nliche Unabh\u00e4ngigkeit von Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und Art der T\u00e4tigkeit. Selbstst\u00e4ndige sind nicht in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und tragen das wirtschaftliche Risiko ihrer T\u00e4tigkeit. Die rechtliche Einordnung erfolgt anhand der tats\u00e4chlichen Ausgestaltung des Vertragsverh\u00e4ltnisses und der gelebten Praxis. Ma\u00dfgeblich ist das Fehlen pers\u00f6nlicher Abh\u00e4ngigkeit im Sinne des Arbeitsrechts. Rechtsgrundlage ist \u00a7 84 Absatz 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Selbstst\u00e4ndige unterliegen grunds\u00e4tzlich nicht den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften f\u00fcr Arbeitnehmer. Der Begriff begr\u00fcndet keinen Anspruch auf arbeitsrechtliche Mitbestimmung oder sozialen K\u00fcndigungsschutz. Abzugrenzen sind Selbstst\u00e4ndige von Arbeitnehmern mit Weisungsgebundenheit und betrieblicher Eingliederung. In der Praxis ist Selbstst\u00e4ndige zentral f\u00fcr die Abgrenzung zwischen abh\u00e4ngiger Besch\u00e4ftigung und unternehmerischer T\u00e4tigkeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In K\u00fcrze Selbstst\u00e4ndige sind Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung aus\u00fcben. Sie stehen nicht in einem abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis. Definition Selbstst\u00e4ndige ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Selbstst\u00e4ndige bezeichnet Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit im Wesentlichen frei gestalten und ihre Arbeitszeit selbst bestimmen. Kennzeichnend ist die pers\u00f6nliche Unabh\u00e4ngigkeit von Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort und [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"template":"","meta":{"footnotes":""},"glossary_category":[2],"glossary_tag":[],"class_list":["post-1694","betriebsratslexikon","type-betriebsratslexikon","status-publish","hentry","glossary_category-begriff"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1694","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon"}],"about":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/types\/betriebsratslexikon"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1694\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":10422,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/betriebsratslexikon\/1694\/revisions\/10422"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1694"}],"wp:term":[{"taxonomy":"glossary_category","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_category?post=1694"},{"taxonomy":"glossary_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/arbeitnehmer-forum.de\/wissen\/wp-json\/wp\/v2\/glossary_tag?post=1694"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}